Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/003/0095
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 14 der Gemeinde Brunsbek
Gebiet im Ortsteil Papendorf; östlich entlang der "Dorfstraße", süd und östlich der Straße "Meilsdorfer Damm", nord, süd und östlich der "Poststraße", nord und östlich der Straße "Langeloher Weg“,
Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 3.1 - Umwelt, Planung, Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Andrea Mamero
- Aktenzeichen:
- 511.103.3-003
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Brunsbek
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Entscheidung
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04.10.2023
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Beschlussvorschlag
Für das Gebiet im Ortsteil Papendorf; östlich entlang der "Dorfstraße", süd und östlich der Straße "Meilsdorfer Damm", nord, süd und östlich der "Poststraße", nord und östlich der Straße "Langeloher Weg“, wird der Bebauungsplan Nr. 14 aufgestellt.
Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Sukzessive Überplanung der unbeplanten Innenbereiche, um eine baurechtliche Grundlage zur Beurteilung von Nachverdichtung bzw. Umnutzung (Veränderungen) zu schaffen.
- Erarbeitung eines dem ortsangemessenen Maßes der baulichen Nutzung
(z.B. Anzahl der Vollgeschosse, Gebäudehöhe, Grundfläche, usw.).
- Regelung des ruhenden Verkehrs bzw. Schaffung von ausreichend Stell- und Parkplätzen, um Probleme in der verkehrlichen Erschließung zu minimieren.
- Entwicklung von Regelungen und Festsetzungen für Orts- und Gebäudegestaltung, um ein positives Ortsbild zu schaffen.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Mit der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro B2K und dn Ingenieure GmbH, Schleiweg 10, 241006 Kiel, beauftragt.
Sachverhalt
Der Bereich Dorfstraße ist bereits weitestgehend bebaut. Die Grundstücke sind derzeit nach § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) zu beurteilen.
Um die weitere Entwicklung und Nachverdichtung städtebaulich zu ordnen, soll die Fläche überplant und dafür der Bebauungsplan Nr. 14 aufgestellt werden.
Der in der Anlage rot umrandete Plangeltungsbereich grenzt nahtlos an den Bebauungsplan Nr. 12 (blau hinterlegt) an.
Um das Planverfahren beginnen zu können, ist der Aufstellungsbeschluss zu beraten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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482,7 kB
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