Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/002/0071
Grunddaten
- Betreff:
-
Ersatzwahl des Vorsitzenden des Energie- und Digitalausschusses Braak
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Kristina Keil
- Aktenzeichen:
- 111.201.2
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Gemeindevertretung Braak
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Entscheidung
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09.10.2023
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Sachverhalt
Herr Joachim Schulze (CDU) hat in der Sitzung des Energie- und Digitalausschusses (nachfolgend E/DA) am 18.09.2023 erklärt, auf den Vorsitz in diesem Ausschuss zu verzichten. Der Rücktritt kann nicht widerrufen werden. Demnach hat eine Nachwahl durch die Gemeindevertretung zu erfolgen.
Das Vorschlagsrecht steht den Fraktionen zu. Das Zugriffsverfahren richtet sich nach § 33 Absatz 2 Satz 2 (in der Reihenfolge der nach Sainte-Laguë/Schepers ermittelten Höchstzahlen). Wegen der engen politischen Bindung zwischen Ausschussarbeit und Arbeit der Gemeindevertretung sieht die GO vor, dass Ausschussvorsitzende unter Berücksichtigung der Stärkeverhältnisse der Fraktionen zu wählen sind. Zählgemeinschaften oder Koalitionen können für die Ermittlung des Zugriffsrechtes nicht gebildet werden.
Zum Vorsitzenden kann nur ein Mitglied des Ausschusses gewählt werden, stv. Mitglieder des Ausschusses jedoch nicht. Für die Wahl gilt § 39 Absatz 1. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, wenn auf sie mehr Ja- als Nein-Stimmen entfallen.
Das Zugriffsrecht wird bei der Ersatzwahl gem. § 46 Abs. 5 Satz 5 GO ermittelt, indem den Fraktionen so viele Höchstzahlen gestrichen werden, wie sie Ausschusvors. zum Zeitpunkt des Freiwerdens der Wahlstelle stellen. Die Anrechnung erfolgt auf die aktuellen Fraktionsstärken zum Zeitpunkt der Ersatzwahl. Die Fraktion mit der dann verbleibenden höchsten Höchstzahl hat das Vorschlagsrecht.
Zwei Ausschussvorsitze sind von Mitgliedern der BWG (BA/FA, WegeA) besetzt, zwei Ausschussvorsitze von Mitgliedern der CDU (SKS, E/DA). Die nächste Höchstzahl erreicht die BWG-Fraktion. Bei der Nachwahl ist also die BWG-Fraktion vorschlagsberechtigt, obwohl der ausgeschiedene Ausschussvors. der CDU-Fraktion angehört hat. Die BWG-Fraktion kann auch Mitglieder der CDU-Fraktion vorschlagen.