Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/006/0130
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung eines überplanmäßigen Aufwands/Auszahlung für das Jahr 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Jasmin Mirow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Stapelfeld
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Entscheidung
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02.10.2023
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Stapelfeld
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Vorberatung
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25.09.2023
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Sachverhalt
Bei Kostenstelle 1400, Kostenträger 361100, Sachkonto 54520000 ergibt sich derzeit folgende Situation:
Haushaltsansatz Sachkonto |
425.000,00 Euro |
+ Haushaltsrest aus Vorjahr |
0,00 Euro |
+ Deckungsfähigkeit innerhalb des Budgets |
40.000,00 Euro |
= Bewirtschaftungsermächtigung insgesamt |
465.000,00 Euro |
- bisher geleistete Aufwendungen / Auszahlungen |
-334.977,81 Euro |
- bereits geplante Aufwendungen / Auszahlungen |
Euro |
= derzeit noch verfügbar |
130.022,19 Euro |
- zusätzlich bis Jahresende noch bestehender Bedarf |
-167.200,00 Euro |
= überplanmäßiger Bedarf (gerundet) |
-38.000,00 Euro |
Begründung der Unabweisbarkeit mit Sachverhaltsdarstellung gem. § 82 GO:
Die Gemeinden sind nach dem KiTaG verpflichtet, für jedes Kind, welches in einer KiTa oder in einer Kindertagespflegestelle betreut wird, zum monatlichen Stichtag einen Wohngemeindeanteil an den Kreis Stormarn zu zahlen.
Für 2023 wurden dafür insgesamt 465.000,00 Euro im gemeindlichen Haushalt eingeplant. Bisher wurden bereits 334.977,81 Euro (Stand 08/2023) aufgewendet. Im Laufe des Jahres wurden die Wohngemeindeanteile deutlich erhöht, sodass aufgrund der Hochrechnung für 2023 noch mit Aufwendungen i.H.v. 167.200 Euro zu rechnen ist. Daraus resultiert ein überplanmäßiger Bedarf von gerundet 38.000,00 Euro.