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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/006/0130

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Stapelfeld stimmt der Leistung des überplanmäßigen Aufwands / Auszahlung in Höhe von bis zu 38.000,00 Euro zu. Der Fachdienst Finanzen wird gebeten, die Mittel entsprechend bereitzustellen.

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Sachverhalt

 Bei Kostenstelle 1400, Kostenträger 361100, Sachkonto 54520000 ergibt sich derzeit folgende Situation:

Haushaltsansatz Sachkonto

425.000,00 Euro

+ Haushaltsrest aus Vorjahr

0,00 Euro

+ Deckungsfähigkeit innerhalb des Budgets

40.000,00 Euro

= Bewirtschaftungsermächtigung insgesamt

465.000,00 Euro

- bisher geleistete Aufwendungen / Auszahlungen

-334.977,81 Euro

- bereits geplante Aufwendungen / Auszahlungen

 Euro

= derzeit noch verfügbar

130.022,19 Euro

- zusätzlich bis Jahresende noch bestehender Bedarf

-167.200,00 Euro

= überplanmäßiger Bedarf (gerundet)

-38.000,00 Euro

 

Begründung der Unabweisbarkeit mit Sachverhaltsdarstellung gem. § 82 GO:

Die Gemeinden sind nach dem KiTaG verpflichtet, für jedes Kind, welches in einer KiTa oder in einer Kindertagespflegestelle betreut wird, zum monatlichen Stichtag einen Wohngemeindeanteil an den Kreis Stormarn zu zahlen. 

Für 2023 wurden dafür insgesamt 465.000,00 Euro im gemeindlichen Haushalt eingeplant. Bisher wurden bereits 334.977,81 Euro (Stand 08/2023) aufgewendet. Im Laufe des Jahres wurden die Wohngemeindeanteile deutlich erhöht, sodass aufgrund der Hochrechnung für 2023 noch mit Aufwendungen i.H.v. 167.200 Euro zu rechnen ist. Daraus resultiert ein überplanmäßiger Bedarf von gerundet 38.000,00 Euro.

 

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Finanz. Auswirkung

Erwartete Mehrerträge/-einzahlungen beim Sachkonto 1400.365000.41410000./41420000 in Höhe von ca. 68.000,00 Euro durch erhöhte Förderbeiträge für die Kita Stapelfeld.

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