Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/004/0141
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Hoisdorf
Gebiet: westlich Oetjendorfer Landstraße, nördlich Waldstraße, östlich Schwarzenbrooker Weg
Grundsatzbeschluss zur Aufhebung bzw. Neuaufstellung des Bebauungsplanes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 3.1 - Umwelt, Planung, Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- 511.103.4-004
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss der Gemeinde Hoisdorf
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Vorberatung
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11.09.2023
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hoisdorf
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Entscheidung
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25.09.2023
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Sachverhalt
Im Rahmen der Prüfung eines Bauantrages wurde seitens des Kreises Stormarn festgestellt, dass der Bebauungsplan Nr. 8 aus dem Jahr 1986 einem Bekanntmachungsfehler unterliegt.
Dieser Fehler ist zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr heilbar. Der Bebauungsplan Nr. 8 ist damit nicht mehr anzuwenden. Um die Rechtslage eindeutig darzustellen, ist die Gemeinde planungsrechtlich nun gehalten, den Bebauungsplan Nr. 8 aufzuheben oder neu aufzustellen.
Im Geltungsbereich befinden sich ein privates Grundstück (Schwarzenbrooker Weg 8) sowie gemeindeeigene Flächen (Waldstraße 2).
Da derzeit nicht bekannt ist, wie sich die Flächen künftig baulich entwickeln sollen, lassen sich heute keine Festsetzungen für künftige Bauvorhaben formulieren. Eine Überplanung scheint daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend.
Die Verwaltung rät daher zur Aufhebung des Bebauungsplanes. Bauvorhaben im Bereich des Plangeltungsbereichs würden dann künftig nach § 34 (unbeplanter Innenbereich) bzw. § 35 (Außenbereich) BauGB beurteilt werden.
Sollte sich in Zukunft ein Planungserfordernis ergeben, kann auch dann noch ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8 bedarf eines Planverfahrens wie eine Neuaufstellung. Aufgrund der geringen Planinhalte ist aber mit weniger Planungsaufwand zu rechnen. Die Planungskosten werden auf 7.000 € geschätzt. Eine Kostenschätzung wird eingeholt, sobald die Gemeinde den Grundsatzbeschluss gefasst hat.
Für die Planungsarbeiten ist ein externes Büro zu beauftragen.
Seitens der Verwaltung werden vorgeschlagen:
a) Büro B2K aus Kiel
b) Büro Evers & Partner aus Hamburg
c) Büro Prokom aus Lübeck
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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