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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/004/0131

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Aufstellungsbeschluss

Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet "nördlich der Straße 'Viehkaten', westlich der Bebauung 'Achtern Diek 41 und 43', östlich der Bebauung 'Viehkaten 2 A' und südlich einer landwirtschaftlich genutzten Fläche die 22. Änderung aufgestellt.

 

Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

- Ausweisung einer Wohnbaufläche

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro für Bauleitplanung, Herr Czierlinski,

Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt.

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat am 27.06.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 20, 2. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13b BauGB aufzustellen, ohne dass eine Umweltprüfung und ein Flächennutzungsplanänderungsverfahren erforderlich sind.

 

Im Laufe der 29. KW diesen Jahres wurde ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bekannt. Demnach ist der § 13b BauGB mit dem EU-Recht nicht vereinbar. Der Fachdienst Planung und Verkehr des Kreises Stormarn, wie auch der SHGT empfehlen dringend, laufende Planverfahren in ein Regelverfahren umzustellen. Dafür ist nun die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

 

In Absprache mit dem Vorhabenträger hat die Verwaltung daher die entsprechenden Beschlüsse vorbereitet.

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Finanz. Auswirkung

Die Übernahme der Planungskosten ist durch einen städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger gesichert.

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Anlagen

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