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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/006/0041-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a) Billigung der Planunterlagen

Der Planvorentwurf wird, wie der Vorlage 2022/006/0041-2 als Anlage beigefügt, gebilligt.

 

b) Frühzeitige Beteiligung gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.

 

Parallel erfolgt eine Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter

von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch

bei der Abstimmung anwesend:

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 14.08.2023 den Aufstellungsbeschluss gefasst.

Zwischenzeitlich hat das Planungsbüro BCS einen ersten Vorentwurf erarbeitet.

Dieser wird zur Beratung gestellt.

 

Sofern die Gemeinde die Planunterlagen billigt, kann die frühzeitige Beteiligung durchgeführt werden.

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Finanz. Auswirkung

Die Übernahme der Planungskosten durch den Vorhabenträger ist durch einen städtebaulichen Vertrag gesichert.

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Anlagen

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