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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/004/424-3

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das nach § 13b BauGB eingeleitete Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20, 2. Änderung der Gemeinde Hoisdorf wird in ein Regelverfahren umgestellt. Der durchgeführte Verfahrensschritt über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB soll Bestand haben für den Bebauungsplan im Regelverfahren.

 

Die dazu erforderliche 22. Änderung des Flächennutzungsplanes wird parallel eingeleitet.

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat am 27.06.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 20, 2. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13b BauGB aufzustellen, ohne dass eine Umweltprüfung und ein Flächennutzungsplanänderungsverfahren erforderlich sind.

Im Laufe der 29. KW diesen Jahres wurde ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bekannt. Demnach ist der § 13b BauGB mit dem EU-Recht nicht vereinbar. Der Fachdienst Planung und Verkehr des Kreises Stormarn, wie auch der SHGT empfehlen dringend, laufende Planverfahren in ein Regelverfahren umzustellen.

In Absprache mit dem Vorhabenträger hat die Verwaltung daher die entsprechenden Beschlüsse vorbereitet.

 

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Finanz. Auswirkung

Die Übernahme der Planungskosten durch den Vorhabenträger ist durch einen städtebaulichen Vertrag gesichert.

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Anlagen

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