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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/004/0137

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Hoisdorf leistet aufgrund von Unzulässigkeit keine Spende an die Rehkitzrettung Stormarn e.V..
 

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Sachverhalt

Beigefügt der Antrag der DGH-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung.

 

Gemeinden dürfen zwar gem. § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung S-H (GO) Spenden annehmen, selbst aber aus dem Gemeindehaushalt keine Spenden leisten. Entsprechende Beschlüsse wären unzulässig und müssten beanstandet werden. 

 

Allenfalls käme eine Zuwendung in Frage, wenn der Verein einen entsprechenden Zuwendungsantrag gem. der "Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Gemeinde Hoisdorf" stellt.  

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Finanz. Auswirkung

Keine, da Spendenzahlungen unzulässig sind. 

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Anlagen

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