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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/005/0128

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Siek erklärt die Gemeindewahl vom 14.05.2023 für gültig.

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Sachverhalt

Gemäß § 39 GKWG hat die neue Gemeindevertretung nach Vorprüfung durch den Gemeindewahlausschuss über die Gültigkeit der Wahl und über Einsprüche zu beschließen. Dabei muss darüber entschieden werden, ob ein Vertreter nicht wählbar war, ob es bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist oder ob die Feststellung des Wahlergebnisses fehlerhaft war. Liegt keiner dieser drei Fälle vor, ist die Wahl für gültig zu erklären.

Bei der Gemeindewahl am 14.05.2023 ist es weder zu Unregelmäßigkeiten gekommen noch gibt es Hinweise darauf, dass das Ergebnis fehlerhaft sein könnte. Ebenso ist niemand gewählt worden, der nicht wählbar war. Die Frist für die Erhebung von Einsprüchen endete am 23.06.2023. Es wurden keine Einsprüche erhoben.

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Finanz. Auswirkung

Keine

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