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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/005/0121

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a) Die Gemeinde Siek hält an dem Ortentwicklungskonzept sowie dem Innenbereichs- und Entwicklungsgutachten fest. Des Weiteren wird die Ausweisung der regionalen Grünzüge in dem geplanten Ausmaß als kritisch angesehen. 

 

oder

 

b) Die Gemeinde Siek hält an dem Ortentwicklungskonzept sowie dem Innenbereichs- und Entwicklungsgutachten fest. Des Weiteren wird die Ausweisung der regionalen Grünzüge in dem geplanten Ausmaß als kritisch angesehen. Folgende Ergänzungen sollen noch in die Stellungnahme mit aufgenommen werden…..

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Sachverhalt

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport beteiligt die Gemeinde Siek zu der Neuaufstellung der Regionalpläne im Planungsraum III.

 

Die gesamten Unterlagen können unter folgendem Link eingesehen werden:

Verfahren | Regionalplan für den Planungsraum III in Schleswig-Holstein – Neuaufstellung, Entwurf 2023 | BOB-SH Landesplanung (bolapla-sh.de)

 

Seitens der Verwaltung wurde bereits Anfang 2022 das Ortsentwicklungskonzept (OEK) sowie das Innenbereichs- und Entwicklungsgutachten (IEGA) zur Berücksichtigung bei der Neuaufstellung des Regionalplans Schleswig-Holstein Süd an das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration übermittelt.

 

Des Weiteren wurde mit der WAS, Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn mbH abgestimmt, dass sich für die Verschiebung der Siedlungsachsen eingesetzt werden soll. Durch die Verschiebungen sollen die Möglichkeiten der östlichen Erweiterung entlang der L224 sowie der Teilflächen West zur möglichen Gewerbegebietserweiterung geschaffen werden. Die WAS wird die Anfrage zur Verschiebung der Siedlungsachsen an die Landesplanung weitergeben.

 

Der Bauausschuss und die Gemeindevertretung werden um Beratung gebeten, ob noch weitere Punkte in die Stellungnahme aufgenommen werden sollen.

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Finanz. Auswirkung

Keine.

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Anlagen

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