Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/005/0107
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwendungsantrag SoVD e.V. Ortsgruppe Siek/Brunsbek für 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Fabian Knospe
- Aktenzeichen:
- 000.410-002
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Siek
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Entscheidung
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30.08.2023
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Beschlussvorschlag
1) Die Gemeinde Siek beschließt, dem Sozialverband Deutschland e.V. eine nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von 300,00 € für das Haushaltsjahr 2024 zu gewähren. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist vom Antragsteller bis zum 31.03.2025 einzureichen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2024 einzuplanen. Die Verwaltung wird gebeten, nach Rechtskraft der Haushaltssatzung der Gemeinde Siek für das Haushaltsjahr 2024, einen entsprechenden Zuwendungsbescheid an den Antragsteller zu fertigen.
oder:
2) Die Gemeinde Siek beschließt, dem Sozialverband Deutschland e.V. keine Zuwendung für das Haushaltsjahr 2024 zu gewähren, weil…
Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Ablehnungsbescheid zu fertigen.
Sachverhalt
Der Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD), Ortsgruppe Siek/Brunsbek, hat einen Antrag auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zur institutionellen Förderung über 300,00 € für Wohlfahrtspflege für das Haushaltsjahr 2024 gestellt.
Die Zuwendung wird beantragt für die Aufwandsentschädigung des Vorstandes, Veranstaltungen und die Mitgliederbetreuung. Ohne den Zuschuss der Gemeinde wäre eine Finanzierung dieser Maßnahmen nicht möglich.
Nach Darstellung der Einnahmen (inklusive Zuschuss der Gemeinde) und Ausgaben ergibt sich ein Überschuss/Fehlbetrag von 0,00 €.
Alle erforderlichen Unterlagen laut aktueller Rahmenrichtlinie wurden fristgerecht eingereicht. Da in der Sitzungsvorlage alle zuwendungsrelevanten Daten aufgeführt wurden und der Antrag verwaltungsseitig auf Grundlage der Rahmenrichtlinie geprüft wurde, wird auch zum der Schutz der persönlichen Daten des Antragstellers auf das Beifügen des vollständigen Antrags verzichtet.
Für die vorherigen Jahre wurde durch die Gemeinde ebenfalls eine Zuwendung in Höhe von 300,00 € gewährt.
Der Verwendungsnachweis ist gemäß 6.6 f der Rahmenrichtlinie bis zu einer Höhe von 1.500,00 € in vereinfachter Form bis zum 31.03.2025 einzureichen.