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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/006/0124

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Aufstellungsbeschluss

Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet nördlich der Bebauung "Hauptstraße 46 - 52", östlich der Bebauung "Op de Huuskoppel", westlich und südlich landwirtschaftlicher Flächen die 32. Änderung aufgestellt.

 

Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

- Ausweisung einer Wohnbaufläche (W) und einer Fläche für Ver- und Entsorgung (Regenrückhaltung) anstelle einer Fläche für die Landwirtschaft (L).

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro für Bauleitplanung, Herr Czierlinski,

Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt.

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat im Jahr 2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 18 im Regelverfahren aufzustellen. Der dazu erforderliche Aufstellungsbeschluss zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde ebenfalls im Jahr 2017 gefasst.

Am 04.04.2022 hat die Gemeinde beschlossen, das Verfahren umzustellen und gem. § 13b BauGB fortzuführen. § 13b ermöglichte der Gemeinde die Ausweisung einer Wohnbaufläche im vereinfachten Verfahren, ohne dass eine Umweltprüfung und ein Flächennutzungsplanänderungsverfahren erforderlich sind.

Die Beschlüsse zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden entsprechend aufgehoben.

 

Im Laufe der 29. KW wurde ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bekannt. Demnach ist der § 13b BauGB mit dem EU-Recht nicht vereinbar. Der Fachdienst Planung und Verkehr des Kreises Stormarn, wie auch der SHGT empfehlen dringend, laufende Planverfahren in ein Regelverfahren umzustellen. Dafür ist nun wieder die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

 

In Absprache mit dem Vorhabenträger hat die Verwaltung daher die entsprechenden Beschlüsse vorbereitet. Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 02.08.2023 bereits empfohlen, den Aufstellungsbeschluss zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen.

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Finanz. Auswirkung

Die Übernahme der Planungskosten ist durch einen städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger gesichert.

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Anlagen

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