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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/006/0004-3

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Umstellung des Verfahrens in ein Regelverfahren

Das nach § 13b BauGB eingeleitete Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Stapelfeld wird in ein Regelverfahren umgestellt. Der durchgeführte Verfahrensschritt über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB soll Bestand haben für den Bebauungsplan im Regelverfahren.

 

Die dazu erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes wird parallel eingeleitet.

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat im Jahr 2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 18 im Regelverfahren aufzustellen. Der dazu erforderliche Aufstellungsbeschluss zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde ebenfalls im Jahr 2017 gefasst.

Am 04.04.2022 hat die Gemeinde beschlossen, das Verfahren umzustellen und gem. § 13b BauGB fortzuführen. § 13b ermöglichte der Gemeinde die Ausweisung einer Wohnbaufläche im vereinfachten Verfahren, ohne dass eine Umweltprüfung und ein Flächennutzungsplanänderungsverfahren erforderlich sind.

Die Beschlüsse zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden entsprechend aufgehoben.

 

Im Laufe der 29. KW wurde ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bekannt. Demnach ist der § 13b BauGB mit dem EU-Recht nicht vereinbar. Der Fachdienst Planung und Verkehr des Kreises Stormarn, wie auch der SHGT empfehlen dringend, laufende Planverfahren in ein Regelverfahren umzustellen.

In Absprache mit dem Vorhabenträger hat die Verwaltung daher die entsprechenden Beschlüsse vorbereitet.

Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 02.08.2023 für das vorgeschlagene Vorgehen ausgesprochen.

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Finanz. Auswirkung

Die Übernahme der Planungskosten durch den Vorhabenträger ist durch einen städtebaulichen Vertrag gesichert.

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Anlagen

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