Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/006/0118
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilnahme am Stadtradeln
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Sarah Wendt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Stapelfeld
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Entscheidung
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14.08.2023
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Sachverhalt
STADTRADELN ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Damit noch mehr Menschen dauerhaft vom Auto aufs Rad umsteigen, braucht es eine Radinfrastruktur, auf der sie schnell und sicher ans Ziel kommen. Ziel ist zudem herauszufinden, wo die Gemeinde schon fahrradfreundlich ist und wo noch nachgebessert werden muss.
Damit die Kommunalverwaltung es leichter hat, die Radinfrastruktur gezielt zu verbessern, kann sie auf die Bürgerbeteiligungsplattform RADar! zugreifen. Die Radelnden melden über die Plattform Schlaglöcher, plötzlich endende Radwege oder eine unübersichtliche Verkehrsführung direkt in einem digitalen Stadtplan.
Am STADTRADELN kann sich jede Gemeinde, Stadt oder Landkreis/Region beteiligen. Ein Stadtratsbeschluss o. Ä. ist für eine Teilnahme bzw. Anmeldung nicht zwingend erforderlich, das Einverständnis der Kommune – z. B. durch (Ober)Bürgermeister*in, Verwaltung etc. – muss jedoch gegeben sein.
Mindestens eine lokale Ansprechperson fürs STADTRADELN in der Gemeinde ist Voraussetzung, die bei der Anmeldung genannt werden muss.
Zeitraum in dem das STADTRADELN an 21 aufeinanderfolgenden Tagen in den Gemeinden durchgeführt werden kann: vom 1. Mai bis 30. September.
Eine Teilnahme am Stadtradeln wird vom Sozial-, Kultur- und Sportausschuss Stapelfeld positiv gesehen.