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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/006/0004-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a) Umstellung des Verfahrens in ein Regelverfahren

Das nach § 13b BauGB eingeleitete Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Stapelfeld wird in ein Regelverfahren umgestellt. Der durchgeführte Verfahrensschritt über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB soll Bestand haben für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung im Regelverfahren.

Die dazu erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes wird parallel eingeleitet.

 

b) Billigung der Planinhalte

Die Inhalte des vorliegenden Planes mit Stand vom 08.05.2023 werden gebilligt.

Die Planunterlagen sind zur Durchführung des Regelverfahrens (Flächenausgleich, Umweltbericht etc.) und den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss aufzubereiten.

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat im Jahr 2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 18 im Regelverfahren aufzustellen. Der dazu erforderliche Aufstellungsbeschluss zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde ebenfalls im Jahr 2017 gefasst.

 

Am 04.04.2022 hat die Gemeinde beschlossen, das Verfahren umzustellen und gem. § 13b BauGB fortzuführen. § 13b ermöglichte der Gemeinde die Ausweisung einer Wohnbaufläche im vereinfachten Verfahren, ohne dass eine Umweltprüfung und ein Flächennutzungsplanänderungsverfahren erforderlich sind.

Die Beschlüsse zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden entsprechend aufgehoben.

 

Im Laufe der 29. KW wurde ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bekannt. Demnach ist der § 13b BauGB mit dem EU-Recht nicht vereinbar. Der Fachdienst Planung und Verkehr des Kreises Stormarn, wie auch der SHGT empfehlen dringend, laufende Planverfahren in ein Regelverfahren umzustellen.

In Absprache mit dem Vorhabenträger hat die Verwaltung daher die entsprechenden Beschlüsse vorbereitet.

 

Im Rahmen der in der Zeit vom 30.05.2022 bis zum 15.06.2022 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gem. § 13b i.V.m. § 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurden Stellungnahmen abgegeben. Diese sind in der Anlage abgedruckt. Die zunächst problematischen Punkte der Entwässerung und des noch fehlenden Ausgleichs konnten zwischenzeitlich in Abstimmung mit dem Vorhabenträger geklärt werden. Zur Fortführung des Verfahrens wird die Gemeinde um Beratung der Planinhalte gebeten. Sofern diese gebilligt werden, wird das Büro für Bauleitplanung die Planunterlagen zur Durchführung des Regelverfahrens überarbeiten.

Zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung würde die Verwaltung den Aufstellungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung vorbereiten.

 

Der Stadtplaner, Herr Czierlinski, wird in der Sitzung des Bauausschusses anwesend sein, um die beigefügten Unterlagen erläutern und Fragen beantworten zu können.

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Finanz. Auswirkung

Die Übernahme der Planungskosten durch den Vorhabenträger ist durch einen städtebaulichen Vertrag gesichert.

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Anlagen

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