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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/006/342-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Rahmen der weiteren Bauleitplanung soll die Errichtung einer Kita Berücksichtigung finden. Ein Schwimmbad soll im Anschluss an die geplante Sporthalle vorgesehen werden.

Die Gemeinde erklärt sich zudem einverstanden, die erforderlichen Flächen südlich des Sportplatzes ebenfalls zur Verfügung zu stellen.

Die Details einer Flächenübertragung (Kauf o.ä.) sind noch zu klären.

 

Die erforderlichen Vorarbeiten (Entwässerung, Bodengutachten, Verkehrsplanung etc.) sind umgehend zu beauftragen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
 

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Sachverhalt

Auf der Fläche „Groot Redder“ wird derzeit der Neubau einer Grundschule geplant.

Planungsrechtlich ist dazu die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 erforderlich.

 

Das Verfahren zum Flächennutzungsplan wurde bereits begonnen, die erste Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden abgeschlossen.

Parallel dazu wurde die „Leistungsphase 0“ durchgeführt. In diesem Verfahren wurden bereits die Bedürfnisse der Schule, der Schulkinder, der Gemeinde sowie des Schulverbandes architektonisch herausgearbeitet.

 

Im Rahmen eines Verwaltungsgesprächs in der 27. KW wurden mit den beauftragten Planungsbüros alle zurzeit unklaren Punkte aufgenommen.

 

Um die Bauleitplanung vorantreiben zu können, sind danach zunächst weitere Vorarbeiten zu leisten. Dazu gehören u.a.

  1. Bodenuntersuchungen
  2. Entwässerungsplanung
  3. Verkehrsplanung (Busverkehre, „Eltern-Taxis“, Platzbedarfe)
  4. Hochbaukonzept (nach Durchführung einer EU-weiten Ausschreibung der Architektenleistung)
  5. Festlegung der Planinhalte
  6. Flächenbedarfe

 

Zu Punkt e) hat die Gemeinde beschlossen, den Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung um eine 5.000m² große Teilfläche südlich des Sportplatzes zu erweitern, um den Neubau einer Kita zu ermöglich.

Im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses zum B-Plan Nr. 22 und der „Leistungsphase 0“ wurde dieser Aspekt aber noch nicht berücksichtigt.

 

Für die weitere Planung wird die Gemeinde gebeten, dieses Planungsziel zu bestätigen.

 

Zudem gibt es den Gedanken, auch ein Schwimmbad im Bereich der geplanten Sporthalle vorzusehen.

Auch hierzu bedarf es einer grundsätzlichen Aussage der Gemeinde für die weitere Planung.

 

Zu Punkt f) kam die Fragestellung auf, ob seitens der Gemeinde ggf. eine größere Teilfläche als die zunächst vorgesehenen 5.000m² für die Planung zur Verfügung gestellt werden würden. Dies könnte die Planung von Gebäuden und Verkehrsflächen vereinfachen.

 

Die Gemeinde wird hierzu um Beratung gebeten.

 

Nach Klärung dieser grundsätzlichen Punkte können die weiteren Vorarbeiten (Bodenuntersuchungen, Entwässerungsplanung etc.) veranlasst werden.

 

Erst wenn diese Punkte geklärt werden konnten, können die Bauleitplanverfahren vorangetrieben werden. Vorranging beinhaltet dies eine weitere Abstimmung der Planung mit der Kreis- und Landesplanung.

Das Ende der Planverfahren ist für die Verwaltung derzeit noch nicht kalkulierbar.

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Finanz. Auswirkung

Die Übernahme der Planungskosten ist durch einen städtebaulichen Vertrag gesichert.

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Anlagen

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