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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/006/0041-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Aufstellungsbeschluss

Für das Gebiet der Flurstücke 240 und 242, östlich angrenzend an das Grundstück „Reinbeker Straße 5“, nördlich der Bebauung „Jägerstieg“ wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8A neu – Teilbereich II aufgestellt.

 

Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

  • Sicherung der städtebaulichen Ordnung
  • Schaffung von Wohnraum, insbesondere unter dem Aspekt der Nachverdichtung

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Mit der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro BCS STADT+REGION, Maria-Goeppert-Straße 1,23562 Lübeck, beauftragt.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

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Sachverhalt

Der Antragsteller bittet um Ausweisung einer Baufläche auf dem Flurstück 242.

 

Das Grundstück ist derzeit nicht überplant, grenzt südlich, westlich und nördlich aber an bestehende Bebauungspläne.

 

Zur Umsetzung des geplanten Vorhabens wäre das Grundstück durch Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8A (neu) – Teilbereich II zu überplanen.

Die Gemeinde hat der Änderung des Bebauungsplanes im Grundsatz bereits zugestimmt.

 

Um das formale Planverfahren einzuleiten, ist zunächst der Aufstellungsbeschluss zu beraten. Im Anschluss daran wird das Planungsbüro einen ersten Entwurf des Bebauungsplanes erstellen.

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Finanz. Auswirkung

Die Übernahme der Planungskosten ist durch einen städtebaulichen Vertrag gesichert.

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Anlagen

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