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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/004/0116

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Hoisdorf beschließt, die Frühgruppen zum 31.08.2023 aufgrund von Nichteinhaltung des Betreuungsschlüssels zu schließen. Demnach bestehen ab 01.09.2023 folgende Gruppen:

1 8-Stunden-Krippengruppe mit 10 Betreuungsplätzen,

2 6-Stunden-Elementargruppen mit je 20 Betreuungsplätzen und

4 8-Stunden-Elementargruppem mit je 20 Betreuungsplätzen.

 

Die Verwaltung wird gebeten, die betroffenen Eltern hierüber entsprechend zu informieren und beim örtlichen Jugendhilfeträger bzw. der Heimaufsicht des Kreises Stormarn die Änderung der Betriebserlaubnis und des Kita-Bedarfsplans zu beantragen.

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Sachverhalt

Seit Monaten müssen immer wieder einzelne Elementargruppen spontan aufgrund von personellen Engpässen geschlossen werden. Dies stellt die Eltern vor eine große Herausforderung und auch das gesamte KiTa-Team hat mit den Personalausfällen zu kämpfen. Dies führt bei dem Personal zu einer hohen Belastung.

 

Aufgrund der nicht ausreichenden Personalkapazität in der Waldpiraten KiTa der Gemeinde Hoisdorf wurde mit der KiTa-Leitung, dem Amt Siek, dem Bürgermeister und in Rücksprache mit dem Kreis Stormarn Anfang Juni entschieden, dass durch das Ausscheiden der Schulkinder die verbleibenden Kinder aus zwei Elementargruppen zum 01.09.2023 zusammengelegt werden, sodass eine Gruppe entfallen kann. Außerdem müssen die Frühgruppen (7.00 – 8.00 Uhr) geschlossen werden. Von der Schließung der Frühgruppen sind im neuen KiTa-Jahr 2023/2024 17 Kinder betroffen.

 

Laut § 26 KiTaG muss in Regel-Elementargruppen (20 Betreuungsplätze) der Betreuungsschlüssel von 2,0 eingehalten werden. Die Trägerin kann beim örtlichen Jugendhilfeträger (Kreis Stormarn) eine Ausnahmeregelung für die Herabsetzung auf einen Betreuungsschlüssel von 1,5 bzw. 1,75 beantragen. Die Möglichkeit der Herabsetzung des Betreuungsschlüssels gilt jedoch nicht für Randzeitengruppen. Entsprechend § 26 (4) KiTaG muss unabhängig vom Betreuungsschlüssel die Zahl der in der Kindertageseinrichtung anwesenden Fachkräfte (Erzieher/in, Heilpädagoge/in oder Heilerzieher/in) stets die Anzahl der geöffneten Gruppen übersteigen. Wenn der Betreuungsschlüssel an mehr als fünf aufeinanderfolgenden Betreuungstagen nicht eingehalten werden kann, ist dies entsprechend § 26 (3) KiTaG dem örtlichen Träger zu melden und die jeweilige Gruppe muss solange geschlossen werden, bis der Betreuungsschlüssel wieder eingehalten wird. 

 

Auch mit der beabsichtigten Gruppenzusammenlegung und Schließung der Frühgruppen wird die Trägerin den Betreuungsschlüssel in einigen Gruppen auf 1,5 reduzieren müssen, um den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung zu tragen. Hier könnte man mit der Einstellung von „Helfenden Händen“ zusätzliche Fördermittel vom Land erhalten und das pädagogische Personal entlasten (s. Vorlage 2023/004/0117).

 

Aus dem Kreis der Gemeindevertretung Hoisdorf kam die Idee auf, das pädagogische Konzept kurzfristig gänzlich umzustellen. Der Vorschlag ist dieser Vorlage nichtöffentlich beigefügt. Am 24.04.2023 wurde von der Gemeindevertretung das neue Konzept der Waldpiraten Kita der Gemeinde Hoisdorf einstimmig beschlossen. Das gesamte Team hat über ein Jahr an dieser Konzeption gemeinsam gearbeitet und viel Zeit und Energie investiert. Die Verwaltung erachtet es als schwierig, das Konzept ohne KiTa-Leitung und KiTa-Team (Stichwort: Wertschätzung) kurzfristig zu verändern. Auch ist keine Beteiligung der Eltern so kurzfristig realisierbar.

In dem vorgelegten Vorschlag sind die finanziellen Auswirkungen der Änderung der flexiblen Randzeitengruppe sowie das halboffene Konzept ab 15 Uhr dargestellt. Verwaltungsseitig wird hierzu angemerkt, dass die Zahlen aus einem Prognosetool des Landes Schleswig-Holstein stammen und nicht mit den tatsächlich geflossenen Fördermitteln für 2022 übereinstimmen. Weiterhin ist aus der Aufstellung nicht zu erkennen, mit welchen und wie vielen Gruppen gerechnet wurde, sodass die Richtigkeit nicht bescheinigt werden kann. Als Vorteil für die Gemeinde wurde u.a. genannt, dass keine Beiträge an andere Gemeinden abgeführt werden müssen. Hier ist vermutlich der Kostenausgleich nach § 25 a KiTaG a. F. gemeint, den es bereits seit 01.01.2021 nicht mehr gibt.  

 

Weiterhin gibt es zu dem Vorschlag Folgendes zu bedenken:

Die Einrichtung von flexiblen Randzeiten ist für die KiTa-Leitung, das gesamte Team und die Verwaltung sehr zeitaufwendig und so kurzfristig nicht umsetzbar. Auch wird bei den flexiblen Randzeiten immer kindbezogen gefördert (Fördereinbußen wären zu erwarten), während es bei der Randzeitengruppe (Frühdienst) eine Gruppenförderung unabhängig von der Kinderanzahl gibt. Aktuell ist der Verwaltung keine Einrichtung bekannt, die dieses Modell der flexiblen Randzeiten einsetzt.

  

Es wäre gemeinsam mit der Trägerin, der KiTa-Leitung sowie der Verwaltung zu überlegen, ob im KiTa-Jahr 2023/2024 eine Bedarfsabfrage bei den Eltern zur Anpassung der Betreuungszeiten z.B. analog zu den Betreuungszeiten in der Offenen Ganztagsschule (14.00/15.00 und 16.00 Uhr) zum nächsten KiTa-Jahr 2024/2025 in Frage käme.

 

Seitens des Bürgermeisters wurde kurzfristig eine Elternabfrage initiiert, ob zur Aufrechterhaltung der Frühgruppe zum 01.09.2023 die Eltern bereit wären, eine Ganztagselementargruppe von 16 Uhr auf 15 Uhr zu reduzieren - mit u. U. damit verbundenen Gruppenwechseln ihrer Kinder. Diese Abfrage führte zu keinem eindeutigen Ergebnis (ggf. kann der Bürgermeister hierzu in der Sitzung ergänzend berichten). 

 

Fazit:

Damit die Eltern vor der Sommerschließzeit ab 17.07.2023 Planungssicherheit haben, wird verwaltungsseitig empfohlen, die o. g. Veränderung zum 31.08.2023 (siehe auch Meldung vom 12.06.2023 auf der Homepage des Amtes Siek) umzusetzen, damit vor der Sommerschließzeit entsprechende Bescheide an die betroffenen Eltern versendet werden können.

 

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Finanz. Auswirkung

Mindererträge bei Fördermitteln und Elternbeiträgen für die Schließung der Frühgruppen, Minderpersonalaufwendungen

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