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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/004/0007-3

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13b i.V.m. § 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2022/004/0007-3 als Anlage dargestellt ist, abgewogen.

Eine Abwägung von Stellungnahmen der Öffentlichkeit wird nicht vorgenommen, da seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben wurden.

 

b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 für das Gebiet westlich der Straße "Auf der Horst", südlich der Bebauung "Auf der Horst 10", östlich und nördlich landwirtschaftlich genutzter Flächen sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden in den vorliegenden Fassungen, wie sie der Vorlage 2022/004/0007-3 als Anlage beigefügt sind, gebilligt.

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

Zusätzlich ist der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

Gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, die auszulegenden Unterlagen zur Stellungnahme vorzulegen.

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Sachverhalt

In der Zeit vom 06.02.2023 bis zum 17.02.2023 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13b i.V.m § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Parallel wurden die Träger öffentlicher Belange um eine Stellungnahme gebeten.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage abgedruckt.

Die zunächst problematischen Punkte der Entwässerung und des noch fehlenden Ausgleichs konnten zwischenzeitlich in Abstimmung mit dem Vorhabenträger geklärt werden.

Die Gemeinde kann nun den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss beraten.

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Finanz. Auswirkung

Die Übernahme der Planungskosten durch den Vorhabenträger ist durch einen städtebaulichen Vertrag gesichert.

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Anlagen

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