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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/002/0051

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die 3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Braak, wie sie sich aus der Anlage zur Sitzungsvorlage ergibt.

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Sachverhalt

Die Gemeinde Braak möchte einen weiteren ständigen Ausschuss - den Energie- und Digitalausschuss - gründen. Dies bedarf einer Hauptsatzungsänderung.   

Dementsprechend wurde der § 4 (Ständige Ausschüsse) mit dem der Sitzungsvorlage beigefügtem Entwurf der 3. Änderungssatzung geändert. 

Die Hauptsatzungsänderung ist im Anschluss an die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung von der Kommunalaufsichtsbehörde (KAB) zu genehmigen. Demnach kann der Energie- und Digitalausschuss erst nach Genehmigung der KAB und anschließender öffentlicher Bekanntmachung seitens der Verwaltung die Arbeit aufnehmen. 

Gleichwohl kann bereits vorher die Zusammensetzung des Ausschusses gewählt werden.

Es sei anzumerken, dass die Protokollführung nicht durch Beschäftigte des Amtes Siek erfolgen kann sondern durch den Ausschuss selbst zu regeln ist. 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen sind mit der Änderung der Hauptsatzung nicht verbunden.

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Anlagen

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