Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2014/007/008
Grunddaten
- Betreff:
-
Erschließungsvertrag Gemeinde Stapelfeld B-Plan 5, 2.Änderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Abwasser
- Bearbeitung:
- Roland Schramm
- Aktenzeichen:
- 752-Stapelfeld
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Siek
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Entscheidung
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11.12.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gegenstand dieses Vertrages ist die Herstellung der leitungsgebundenen Abwasseranlagen (SW) nach näherer Maßgabe des in der Anlage beigefügten Erschließungsvertrages mit der Gemeinde Stapelfeld.
Die Untersuchungen zu den hydraulischen Auswirkungen eines Anschlusses des B-Planes Nr. 5 in Stapelfeld an das SW-Netz des Abwasserverbandes Siek hat zu
folgendem ersten Ergebnis geführt.
Es wird festgestellt, dass der Anschluss des geplanten Baugebietes B-Plan Nr. 5,
2.Änderung in Stapelfeld auf das Gesamtnetz des Abwasserverbandes Siek keine
Auswirkungen haben.
Vor Anschluss des geplanten Baugebietes B-Plan Nr. 5 waren zur schadlosen Ableitung des Schmutzwassers Variantenuntersuchungen erforderlich, weil sich Erhöhungen der Auslastungsgrade der Trockenwetterabflüsse im Stellauer Kirchenweg von 70 auf 80 % und im Heideweg von 50 auf 60 % ergeben. Dies bezieht sich in beiden Fällen zwar auf eine Erhöhung von rechnerischen Auslastungsgraden im unteren Bereich. Angesichts der Tatsache, dass vorgenannte Straßen unmittelbar vor dem Hauptpumpwerk in Stapelfeld „Von-Eichendorff-Weg“„ Angeschlossen sind, dürfen diese Erhöhungen nicht vernachlässig werden.
Zusätzlich zur Auslastung ist die Topografie im Bereich der geplanten Erschließungsstraßen zu berücksichtigen. Das Bestandsgelände fällt, gemäß den vorliegenden Bestandsdaten, in Richtung Süden ab, sodass die erforderlichen Anschlusstiefen für die künftigen Baugrundstücke im Freigefälle nicht gegeben sind.
Zusammenfassend ist ein Anschluss der geplanten Baugrundstücke an den Bestand (Stellauer Kirchenweg und Heideweg) nicht gewährleistet.
Mit dem vorgelegten Erschließungsvertrag wird die Herstellung der Abwasserentsorgung über ein Pumpwerk mittels Druckrohrleitung an die bestehende Kanalisation in der Straße „ Von Eichendorff-Weg „sicher gestellt. ( §3 Abs.1)
Mit Datum der Abnahme übernimmt der Verband die Entwässerungsanlagen (Schmutzwasser) im öffentlichen Bereich in sein Eigentum und Betrieb.
Durch die Übernahme der Kosten durch den Erschließungsträger (die Gemeinde) entstehen für die künftigen Grundstückseigentümer keine weiteren einmaligen Anschlussbeiträge für Schmutzwasser.
Inhaltlich wird auf den beigefügten Erschließungsvertrag verwiesen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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128 kB
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2
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(wie Dokument)
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120,4 kB
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