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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/005/518-3

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem aus dem Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2022/005/518-3 als Anlage dargestellt ist, ersichtlichen Ergebnis geprüft.

 

Eine Abwägung von Stellungnahmen der Öffentlichkeit wird nicht vorgenommen, da seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben wurden.

 

Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

 

b) Abschließender Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Die Begründung wird gebilligt.

Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach Terminvereinbarung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter
https://www.amtsiek.de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/flaechennutzungsplaene-wirksam/

eingestellt und zudem über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

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Sachverhalt

Zur Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Meilsdorf ist zunächst das Planungsrecht zu schaffen.

Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Zeit vom 13.03.2023 bis zum 14.04.2023 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Parallel dazu wurden die Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB unterrichtet.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind nebst Abwägungsvorschlägen in der Anlage dargestellt.

Da sich aus den Stellungnahmen keine gravierende Änderung der Planunterlagen ergibt, kann der abschließende Beschluss gefasst und das Verfahren abgeschlossen werden.

 

Der Stadtplaner, Herr Czierlinski, wird die Planung nebst Abwägungsvorschlag in der Sitzung des Bauausschusses vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmittel stehen unter 5 – 3300.511000.54311000 zur Verfügung.

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Anlagen

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