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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/004/0106

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Hoisdorf wählt XXX z. 2. stellvertr. Bürgerm. der Gemeinde Hoisdorf. D. Bürgerm. nimmt die Vereidigung und die Amtseinführung vor und übergibt die Ernennungsurkunde. 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung wählt aus ihrer Mitte ihre Vorsitzende oder ihren Vorsitzenden und deren oder dessen Stellvertretende. 

 

Wahlen werden offen durch Handzeichen durchgeführt es sei denn, ein Mitglied der Gemeindevertretung widerspricht der offenen Abstimmung und verlangt eine Wahl durch Stimmzettel.

 

Für die Stellvertretung d. ehrenamtlichen Bürgerm. besteht ein Verwandtschaftsverbot mit d. ehrenamtlichen Bürgerm. 

 

Die Wahl der Stellvertr. d. Bürgerm. erfolgt immer im Meiststimmenverfahren, sodass die Person gewählt ist, die die meisten Stimmen erhält. Vorschlagsberechtigt sind nicht die Fraktionen, sondern alle GV. Bei der Wahl sind die Fraktionsstärken in entsprechender Anwendung des Höchstzahlenverfahrens nach Sainte-Lague/Schepers zu berücksichtigen. Hier sind fiktive Höchstzahlen zu ermitteln, wobei der Fraktion, der d. ehrenamtliche Bürgerm. angehört, die höchste gedachte Höchstzahl zu streichen ist. 

 

Die Fraktionsstärken in Hoisdorf ergeben sich wie folgt: 

  

Fraktionsstärken Hoisdorf

DGH

CDU

SPD

FG-Hoisdorf

9

4

2

2

Divisor

0,5

18

8

4

4

 

1,5

6,00

2,67

1,33

1,33

 

2,5

3,6

1,6

0,8

0,8

 

Nachdem die Wahl erfolgt ist, ist es üblich – aber nicht zwingend – die Gewählte oder den Gewählten die Frage zu stellen, ob sie oder er die Wahl annimmt.

Anschließend händigt d. Bürgerm. die Ernennungsurkunde aus und nimmt die Vereidigung (Beamteneid) und die Amtseinführung vor.

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Finanz. Auswirkung

entfällt

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