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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/004/0100

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 entfällt

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Sachverhalt

Die Kommunalverfassung enthält Regelung zur Bildung von Fraktionen, die bereits in der ersten Sitzung der Gemeindevertretung Bedeutung hat (§ 32 a GO). Fraktionen werden nicht kraft Gesetzes, sondern nur noch durch eine ausdrückliche Erklärung der einzelnen Gemeindevertreter/innen gebildet. Die Erklärungen über den Zusammenschluss zu einer Fraktion müssen zu Beginn der konstituierenden Sitzung gegenüber dem dienstältesten Mitglied, das die Wahl der oder des Vorsitzenden leitet, schriftlich abgegeben werden.

Die Erklärung muss folgende Inhalte haben:

  • die Namen der Gemeindevertreter/innen, die die Fraktion bilden (mindestens zwei Personen)
  • den Namen der Fraktion
  • den Namen der bzw. des Fraktionsvorsitzenden und stv. Fraktionsvorsitzenden.

Die Erklärung muss von allen Fraktionsmitgliedern handschriftlich unterzeichnet sein und ist in der Sitzung der Verwaltung zu übergeben.

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Finanz. Auswirkung

entfällt

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