Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/005/0120
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Mitglieder und dessen StellvertreterInnen für weitere Gremien - Amtsausschuss und Verbandsversammlungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Kristina Keil
- Aktenzeichen:
- 111.201.5
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Siek
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Entscheidung
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13.06.2023
|
Sachverhalt
1.
Für die Wahl der weiteren Mitglieder in den Amtsausschuss gilt folgendes:
Hier ist der Grundsatz des Meiststimmenverfahrens ausschlaggebend. Es kann jedoch jede Fraktion nach § 9 Abs. 3 Amtsordnung (AO) verlangen, dass die von der Gemeinde zu entsendenden weiteren Mitglieder auf Vorschlag der vorschlagsberechtigten Fraktion gewählt werden, wobei d. Bürgerm. auf den Vorschlag seiner/ihrer Fraktion anzurechnen ist.
Im Falle gleicher Höchstzahlen, die sich aus der Teilung der Sitzzahlen in der GV ergeben, erfolgt über die Zuordnung des letzten weiteren Sitzes aufgrund nicht vorhandener Regelungen kein Losentscheid. Die Fraktionen sind also gleichermaßen vorschlagsberechtigt und die Wahl erfolgt dann nach § 39 Abs. 1 GO, also mit Ja- und Nein-Stimmen sowie Enthaltungen.
Es sind 2 weitere Mitglieder in den Amtsausschuss zu wählen.
2.
Für die Wahl der Stellvertr. der weiteren Mitglieder und die Stellvertretung für d. Bürgerm. im Amtsausschuss gilt folgendes:
Es gilt das Wahlverfahren, dass unter Punkt 1 angewendet wurde. Sofern nach Verhältniswahl gewählt wurde, erfolgt die Wahl der Stellvertr. dieser beiden weiteren Mitglieder und d. Bürgerm. auf Vorschlag der Fraktion, der die weiteren Mitglieder oder d. Bürgerm. angehört. Auch hier gilt dann für den Wahlgang die Beschlusswahl nach § 39 Abs. 1 GO. Ist das Verlangen bei der Wahl der weiteren Mitglieder von keiner Fraktion ausgesprochen worden, so sind d. Stellvertr. ebenfalls im Meiststimmenverfahren zu wählen. Das Verlangen kann jetzt nicht nachgeholt werden. Für die Stellvertr. d. Bürgerm. ist die Fraktion vorschlagsberechtigt, der d. Bürgerm. angehört.
3.
Für die Wahl der Mitglieder in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Friedhof Siek, des Abwasserzweckverbandes Siek sowie des Schulverbandes Großhansdorf gilt nachfolgend aufgeführtes Wahlverfahren:
Das übliche Wahlverfahren bei der Wahl der weiteren Mitglieder der Verbandsversammlungen ist das Meiststimmenverfahren gemäß § 40 Absatz 3 GO. Danach ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält. Jede Fraktion kann verlangen, dass die Mitglieder der Verbandsversammlungen durch Verhältniswahl gewählt werden (§ 9 Abs. 2 GkZ i.V.m. § 46 Abs. 1 GO).
Wird Verhältniswahl beantragt, sind d. Vorsitzenden die Wahlvorschläge der Fraktionen schriftlich in Form von Vorschlagslisten zu übergeben. In diese Liste können auch Namen von Kandidaten aufgenommen werden, die der vorschlagenden Fraktion nicht angehören. Über die Listen für die drei Verbandsversammlungen stimmt die Gemeindevertretung einzeln ab. Dabei hat jeder Gemeindevertreter / jede Gemeindevertreterin eine Stimme. Die auf die einzelnen Listen abgegebenen Gesamtstimmzahlen bilden die Grundlage für die Berechnung nach Sainte-Lague/Schepers. Die Wahlstellen werden in der Reihenfolge der Höchstzahlen auf die Wahlstellen verteilt. D. Bürgerm. wird auf die Höchstzahl der Fraktion angerechnet, der er/sie zum Zeitpunkt der Wahl angehört. Weisen mehrere Listen die gleiche Höchstzahl auf, erhalten sie jeweils einen Sitz. Steht bei gleicher Höchstzahl nur noch ein Sitz zur Verfügung, wird durch Los entschieden, welcher Liste der Sitz zugesprochen wird.
Wären in der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung alle Mitglieder anwesend und würden sie jeweils für die Liste ihrer Fraktionen stimmen, ergäbe sich folgende Berechnung der Höchstzahlen und damit Verteilung der Sitze in den Verbandsversammlungen:
Höchstzahlenberechnung, wenn die Fraktionen gemäß Listen gebildet werden ohne Berücksichtigung Anrechnung d. Bürgerm. (zu beachten: D. Bürgerm. wird auf die Höchstzahl der Fraktion angerechnet, der er/sie zum Zeitpunkt der Wahl angehört):
Fraktionsstärken Siek |
CDU |
|
SPD/WSM |
|
GRÜNE |
|
|
7 |
|
3 |
|
3 |
|
||
Divisor |
0,5 |
14,00 |
1 |
6,00 |
2 |
6,00 |
2 |
|
1,5 |
4,67 |
4 |
2,00 |
6/7 |
2,00 |
6/7 |
|
2,5 |
2,80 |
5 |
1,20 |
|
1,20 |
|
|
3,5 |
2,00 |
6/7 |
0,86 |
|
0,86 |
|
In die Verbandsversammlungen sind folgende Mitglieder zu wählen:
Zweckverband Friedhof Siek: 2 Mitglieder
Abwasserverband Siek: 1 Mitglied
Schulverband Großhansdorf: 3 Mitglieder
Das Wahlverfahren der stellvertr. Mitglieder der Verbandsversammlungen ist mit dem Wahlverfahren der Mitglieder identisch. Die Vertretung ist gemäß der jeweiligen Verbandssatzungen personenbezogen (persönliche Vertretung) zu wählen (Poolvertretung nicht zulässig).