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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/005/0118

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

entfällt

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Sachverhalt

Das übliche Wahlverfahren bei der Wahl der Ausschussmitglieder ist das Meiststimmenverfahren gemäß § 40 Absatz 3 GO. Danach ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält. Jede Fraktion kann verlangen, dass die Mitglieder eines Ausschusses durch Verhältniswahl gewählt werden (§ 46 Absatz 1 GO).

 

Wird Verhältniswahl beantragt, sind der / dem Vorsitzenden die Wahlvorschläge der Fraktionen schriftlich in Form von Vorschlagslisten zu übergeben. In diese Liste können auch Namen von Kandidaten aufgenommen werden, die der vorschlagenden Fraktion nicht angehören. Über die Liste stimmt die Gemeindevertretung für die Ausschüsse einzeln ab. Dabei hat jeder Gemeindevertreter / jede Gemeindevertreterin eine Stimme. Die auf die einzelnen Listen abgegebenen Gesamtstimmzahlen bilden die Grundlage für die Berechnung nach Sainte-Lague/Schepers. Die Wahlstellen werden in der Reihenfolge der Höchstzahlen auf die Wahlstellen verteilt. Weisen mehrere Listen die gleiche Höchstzahl auf, erhalten sie jeweils einen Sitz. Steht bei gleicher Höchstzahl nur noch ein Sitz zur Verfügung, wird durch Los entschieden, welcher Liste der Sitz zugesprochen wird.

 

Wären in der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung alle Mitglieder anwesend und würden sie jeweils für die Liste ihrer Fraktionen stimmen, ergäbe sich folgende Berechnung der Höchstzahlen und damit Verteilung der Ausschusssitze:

 

Höchstzahlenberechnung, wenn die Fraktionen gemäß Listen gebildet werden:

 

Fraktionsstärken Siek

CDU

 

SPD/WSM

 

GRÜNE

 

7

 

3

 

3

 

Divisor

0,5

14,00

1

6,00

2

6,00

2

 

1,5

4,67

4

2,00

6/7

2,00

6/7

 

2,5

2,80

5

1,20

 

1,20

 

 

3,5

2,00

6/7

0,86

 

0,86

 

 

Das Wahlverfahren der stellvertr. Mitglieder der Ausschüsse ist mit dem Wahlverfahren der Ausschussmitglieder identisch. Die Vertretung kann sowohl personenbezogen (persönliche Vertretung) oder aber auch fraktionsbezogen (Poolvertretung) gewählt werden. 

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Finanz. Auswirkung

entfällt

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