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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2014/004/088-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die in der Anlage abgedruckte Veränderungssperre wird gem. § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und ist gem. § 16 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Um die Planung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 22 der Gemeinde Hoisdorf nicht durch künftige Bauvorhaben zu erschweren oder die Durchführung zu verhindern, sollte eine Veränderungssperre aufgestellt werden.

 

Die Veränderungssperre bewirkt, dass in dem betroffenen Gebiet keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden können.

Die Veränderungssperre richtet sich nach §§ 14 - 18 BauGB und wird als Satzung durch die Gemeindevertretung erlassen.

 

Aufgrund der Beratung des Bauausschusses am 10.11.2014 wurde der Geltungsbereich angepasst und auf die südlich angrenzenden Grundstücke ausgeweitet.

 

Die angegebenen Himmelsrichtungen in der Gebietsbezeichnung wurde nochmals überprüft, sind aber nach Ansicht des Planungsbüros und der Verwaltung wie oben angegeben auf dem beigefügten Lageplan nachvollziehbar.
 

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Anlagen

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