Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2014/004/087-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Hoisdorf Gebiet: südöstlich "Moorweg", nordöstlich "Achtern Diek" Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hoisdorf
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Entscheidung
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24.11.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Für das Gebiet südöstlich "Moorweg", nordöstlich "Achtern Diek" wird der Bebauungsplan
Nr. 22 aufgestellt.
Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.
Die Planungsziele werden wie folgt umschrieben:
- Sicherung der städtebaulichen Ordnung bei Folgenutzungen
- Berücksichtigung der landschaftlichen Schutzgebiete.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Planlabor Stolzenberg, Detlev Stolzenberg,
St. Jürgen- Ring 34, 23564 Lübeck, beauftragt.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB entfallen.
Die Öffentlichkeit kann sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB für die Zeit von 14 Tagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern. Dies ist nebst Angabe des Zeitraumes öffentlich bekannt zu machen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Grundstück Moorweg 3 wird derzeit gem. § 35 BauGB beurteilt.
Die Gemeindevertretung sieht ein städtebauliches Erfordernis, die bauliche Nutzung des Grundstückes zu regeln. Hierfür ist ein Bebauungsplan aufzustellen.
Die Planungskosten sind durch die Gemeinde zu tragen. Entsprechende Haushaltsmittel sind für 2015 vorzusehen.
Aufgrund der Beratung des Bauausschusses am 10.11.2014 wurde der Geltungsbereich angepasst und auf die südlich angrenzenden Grundstücke ausgeweitet.
Seitens der Verwaltung wird in Abstimmung mit dem Planungsbüro vorgeschlagen, den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich zu wählen.
So kann die bestehende Grünfläche an der Straße „Achtern Diek“ im südlichen Geltungsbereich gesichert, der Bauvorbescheid zur Errichtung zweier Einfamilienhäuser südlich der Reithalle berücksichtigt und das derzeit landwirtschaftlich genutzte Grundstück mit Pferdehaltung überplant werden.
Die angegebenen Himmelsrichtungen in der Gebietsbezeichnung wurde nochmals überprüft, sind aber nach Ansicht des Planungsbüros und der Verwaltung wie oben angegeben auf dem beigefügten Lageplan nachvollziehbar.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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251,3 kB
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