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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/009/0025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Standsicherheitsprüfung ist schnellstmöglich zu veranlassen.

Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt bei Überschreitung der Auftragssumme gem. § 7 Abs. 2 der Verbandssatzung den Auftrag zu erteilen.

Der Leistung eines ggf. entstehenden überplanmäßigen Aufwands/einer überplanmäßigen Auszahlung wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Die Verkehrssicherungspflicht auf dem Friedhof obliegt dem Friedhofsträger. Darüber hinaus ist er für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf dem Friedhof verantwortlich. Dazu gehört auch die jährliche Standsicherheitskontrolle der Grabmale.

Der Verband der Friedhofsverwalter Deutschland e.V. (VFD) hat dazu eine Anleitung als Grundlage für eine einheitliche Standsicherheitskontrolle erstellt.

Es wird empfohlen, diese zukünftig in die Friedhofssatzung als Regelungsinhalt aufzunehmen.

Da vom bisherigen Friedhofsträger keinerlei Unterlagen über vorgenommene Standsicherheitskontrollen vorliegen und eine Satzungsregelung ebenfalls nicht vorhanden war, wird empfohlen kurzfristige eine Überprüfung der Standsicherheit in Auftrag zu geben. Bei einem Schadenfall wäre der Zweckverband als Friedhofsträger haftbar.

Verwaltungsseitig ist die Einholung von Angeboten für die Standsicherheitskontrolle erfolgt. Es liegen zwei Angebote vor. Die Kosten für die Überprüfung der Standsicherheit belaufen sich auf ca. 0,80 €/Grabmal (netto). Bei einem Prüfumfang von ca. 750 Grabmalen ergeben sich Kosten von 720,- €/jährlichem Prüfdurchgang (brutto).

Nach Rückfrage zur Terminierung der Prüfung bei anbietenden Firmen ergab sich, dass hier eine Vorlaufzeit zur Ausführung der Prüfung von ca. einem Jahr berücksichtigt werden muss.

Alternativ zur Prüfung durch externe Anbieter bestände die Möglichkeit, die regelmäßigen Prüfungen durch Personal der Amtsverwaltung bzw. alternativ eines gemeindlichen Bauhofes gegen Kostenerstattung, durchführen zu lassen. Dazu wäre eine Fachkundeprüfung und die Beschaffung eines entsprechenden Messgerätes (Kosten für die Erlangung der Fachkunde ca. 300 €- 900 €, Beschaffung eines Messgerätes ca. 600 €-1.000 €) erforderlich. Aufgrund der umsatzsteuerlichen Problematik, wird hiervon jedoch abgeraten.

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Finanz. Auswirkung

Ggf. müssen die Mittel im Haushalt des Zweckverbands überplanmäßig bereitgestellt werden.

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Anlagen

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