Amt Siek

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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/009/0023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verbandsversammlung stimmt der Auftragserteilung entsprechend der dargelegten Gründe zu. Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt bei Überschreitung der Auftragssumme gem. § 7 Abs. 2 der Verbandssatzung den Auftrags zu erteilen.

 

Der Leistung eines ggf. entstehenden überplanmäßigen Aufwands/einer überplanmäßigen Auszahlung wird zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt

Im Rahmen der Übernahme des Friedhofs Siek wurden die vorhandenen Daten der Kirche in die dazu angeschaffte Software übernommen, so dass nun der Datenstand der Kirche zur Verfügung steht.

Mittlerweile ist festzustellen, dass die Daten der Software tlw. mit der überlassenen Kopie des Friedhofsplans nicht übereinstimmen. Die Daten (sowohl analog wie digital) sind veraltet, teilweise unvollständig bzw. entsprechen nicht den tatsächlichen Gegebenheiten.

Weiterhin sind in der Software keine weiterführenden Informationen zu den Gräbern vorhanden, da eine Vermessung zur Digitalisierung des Friedhofs nicht vorgenommen worden ist.

Diese Digitalisierung ist zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung des Friedhofs unbedingt erforderlich. Weiterhin ist auch das OZG zu beachten, welches eine weitere Digitalisierung der kommunalen Leistungen vorgibt.

Im Rahmen der Vermessung und Kartierung des Friedhofs soll zum einen ein aktueller analoger Plan erstellt werden, welcher neben Angaben zu den Gräbern auch weitere Angaben zu den vorhandenen Grünflächen, Wegen, Bäumen etc. enthält. Diese Angaben sind z.B. für eine spätere Ausschreibung von Grünflächenarbeiten sowie die vorzunehmenden Baumkontrollen unbedingt erforderlich.

Gleichfalls wird mit der Vermessung ein digitaler Datenbestand geliefert, der in die Software übertragen wird und somit die Arbeit zum einen erleichtert bzw. auch überhaupt erst möglich macht. Kleinere Änderungen, die nach der Vermessung entstehen, können in der Software eigenständig hinterlegt werden.

Sollte es ggf. zu größeren Änderungen im Rahmen einer möglichen Friedhofsplanung kommen, sollten diese dann wieder fachgerecht eingemessen und digital sowie analog zur Verfügung gestellt werden.

 

Ein Vergleich der angeforderten Angebote mit weiteren Angaben sind der Anlage (nicht-öffentlich) beigefügt.

Hinweis: Es wurden nur Büros beteiligt, die sich auf die Aufnahme von Friedhöfen spezialisiert haben und die die Daten für die vorhandene Software entsprechend aufbereitet liefern können.

 

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Finanz. Auswirkung

Die Mittel stehen im Haushalt des Zweckverbands im Rahmen des Budgets zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung. Ggf. kann es aber Laufe des Jahres dadurch zu überplanmäßigem Aufwand führen, sodass einer überplanmäßigen Bereitstellung bereits jetzt zugestimmt werden sollte.

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