Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/008/0015
Grunddaten
- Betreff:
-
Zusätzlicher Stellenbedarf OGS Stapelfeld für das Haushaltsjahr 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Martina Derday
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bau- und Finanzausschuss vom Schulverband Stapelfeld
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Vorberatung
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24.11.2022
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Geplant
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Schulverbandsversammlung Stapelfeld
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Entscheidung
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09.05.2023
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Beschlussvorschlag
Der Schulverband Stapelfeld nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt, die Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 21.900,00 Euro zusätzlich im Kernhaushalt 2023 bereitzustellen. Diese sind bereits in den Haushalt 2023 eingeflossen. Eine Anpassung des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2023 ist nicht erforderlich.
Sachverhalt
Am 18. November 2022 wurde die Verwaltung von der Koordinatorin der OGS Stapelfeld über zusätzlichen Personalbedarf für das Haushaltsjahr 2023 informiert.
Der zusätzliche Bedarf wird wie folgt begründet:
Die Gruppen in der OGS sind sehr groß und die Beschäftigten mussten feststellen, dass die Anzahl der Kinder (und ihrem auffälligen Verhalten) mit nur einer Betreuungskraft zu viel sind. Besonders in den Gruppen der ersten Klassen.
Die Gruppeneinteilung stellt sich wie folgt dar:
Derzeit sind insgesamt 121 Kinder in 6 Gruppen in der Nachmittagsbetreuung.
- Gruppe 1A: 1 Betreuungskraft
21 Kinder (gemischt aus den Klassen 1A und 1B)
1 Kind mit Förderbedarf mit Schulbegleitung
(ein Kind mit Förderbedarf könnte im Dezember dazu kommen)
- Gruppe 1C: 1 Betreuungskraft
23 Kinder (gemischt aus den Klassen 1C und 1B)
1 Kind mit Förderbedarf ohne Schulbegleitung
- Gruppe 2A: 1 Betreuungskraft
16 Kinder
2 Kinder mit Förderbedarf
- Gruppe 2B: 1 Betreuungskraft
20 Kinder
- Gruppe 3A: 1 Betreuungskraft
17 Kinder
1 Kind mit Förderbedarf ohne Schulbegleitung
(ein Kind könnte im Dezember dazu kommen)
- Gruppe 3B: 1 Betreuungskraft
24 Kinder (gemischt aus den Klassen 3B, 4A und 4B)
1 Kind mit ADS
ab 01.12.2022 kommt 1 Kind mit Förderbedarf hinzu
Eine Betreuungskraft wird derzeit als Krankheits- und Urlaubsvertretung in allen Gruppen eingesetzt.
Im vorgelegten Stellenplan 2023 ist diese Stelle bereits als Vorhaltestelle vorhanden, so dass hier eine Anpassung nicht erforderlich ist.
Finanz. Auswirkung
Für eine weitere Betreuungskraft mit 21 Wochenstunden sind zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 21.900,00 Euro im Haushalt 2023 bereitgestellt worden.
Diese teilen sich wie folgt auf:
17.100,00 € Bruttoentgelt
3.600,00 € Sozialversicherungsbeiträge
1.200,00 € VBL (Zusatzversorgung)