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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/004/0095

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, eine Spende der Spielgeräte im Wert von 24.496 € anzunehmen. Einer Schenkung wird nicht zugestimmt.

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Sachverhalt

Seitens des Fördervereins der Kindertagesstätte Hoisdorf e.V. wird der in der Anlage befindliche Schenkungsvertrag für Spielgeräte zur Nutzung durch die Waldpiraten KiTa Hoisdorf vorgelegt. In den vorherig geführten Gesprächen war nie die Rede von einer Schenkung sondern einer Spende durch den Förderverein an die Gemeinde. Grundsätzlich ist bei einer Schenkung eine notarielle Beurkundung notwendig (vgl. § 516 Abs. 1 BGB). Jedoch würde der Formmangel durch den Vollzug der Schenkung geheilt werden (vgl. § 516 Abs. 2 BGB). Sofern dem Schenkungsvertrag zugestimmt wird, bedarf es einem Zusatz in § 2, dass es sich bei dem Schenkungsgegenstand um Zubehör im Sinne des § 97 BGB handelt. Aufgrund der langen Bindefrist von 15 Jahren wird seitens der Verwaltung von einer Zustimmung zum Schenkungsvertrag abgeraten und die Annahme der Spende der Spielgeräte im Wert von 24.496 € befürwortet.

Es wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.

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