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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/005/0085

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Antrag der CDU-Fraktion zur Errichtung einer Sitzbank mit Solar- und Ladefunktion in der Gemeinde Siek wird zugestimmt. Der Sozial-, Kultur- und Sportausschuss der Gemeinde Siek empfiehlt der Gemeindevertretung die Fahrradreparaturstation und die Sitzbank mit Solar- und Ladefunktion unabhängig vom gemeindeeigenen Radwegekonzept zu planen. Ein Förderantrag bei der AktivRegion SLS über das Regionalbudget soll zum nächsten Stichtag gestellt werden. 

Als Standort für die Fahrradreparaturstation und die Sitzbank mit Solar- und Ladefunktion wird festgelegt: _____________________

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Sachverhalt

Die CDU-Fraktion beantragt die Errichtung einer Sitzbank mit Solar- und Ladefunktion. Der Standort soll in Verbindung mit der Fahrradreparaturstation ausgewählt werden. Der Antrag ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 01.09.2022, soll ein sinnvoller Standort der Fahrradreparaturstation im Rahmen des gemeindlichen Radwegekonzeptes bestimmt werden. Das Konzept soll auf das Radwegekonzept des Kreises aufbauen. Der Kreis teilte mit, dass das finale Konzept in der Mai-Sitzung des Verkehrsausschusses beschlossen werden soll. 

Für das gemeindliche Radwegekonzept sollen gem. der Empfehlung der AktivRegion sowie dem Beschluss der GV vom 07.12.2021 GAK-Fördermittel (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“) beantragt werden. Nach Rücksprache mit dem Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) ist eine Förderung des Konzeptes hierüber nicht möglich. Die Umsetzung der entwickelten Maßnahmen könnte theoretisch im Rahmen der Ortskernentwicklung gefördert werden. Es bestehen seitens des LLnLs jedoch Zweifel, ob im Rahmen der Projektbewertung die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht werden kann.

Die AktivRegion Sieker Land Sachsenwald (SLS) teilte daher die folgenden Optionen für eine Förderung mit:

Konzepte & Machbarkeitsstudien

Sofern der Kostenrahmen von maximal 20.000 EUR Brutto nicht überschritten wird, sind Konzepte und Machbarkeitsstudien über das Regionalbudget förderfähig, wenn diese gemäß IES der AktivRegion und der GAK-Richtlinie die Mindestbepunktung erreichen. Die intendierte Erstellung eines Radwegekonzeptes für die Gemeinde erfüllt dabei grundlegend die Kriterien einer Fördermöglichkeit über das Regionalbudget. Alternativ können Konzepte und Studien jedoch auch über das Grundbudget gefördert werden (Netto-Förderung von 45% oder 55%). Dies empfiehlt sich jedoch nur dann, wenn der Kostenrahmen von 20.000 EUR brutto potenziell überschritten wird.

Weitere Maßnahmen

Neben der Erstellung von Studien und Konzepten können auch weitere Kleinstprojekte, wie die angesprochenen Sitzbänke mit Solarladefunktion, über das Regionalbudget losgelöst von der Erstellung eines Konzeptes gefördert werden. Eine Förderung über das Grundbudget ist ebenfalls denkbar, hier gilt es jedoch die Bagatellgrenze von 7.500 EUR (Brutto) zu beachten.

Da zum Stichtag 01.06.2023 noch rund 77.000 EUR an Restmitteln für das Regionalbudget 2023 zur Verfügung stehen, kann eine Förderung von Projekten durchaus in Aussicht gestellt werden. Die Förderquote ist mit 80% der Bruttokosten dabei sehr attraktiv. 

Mit der erneuten Anerkennung als AktivRegion für die neue Förderperiode können grundsätzlich (in der Theorie) ab voraussichtlich April auch wieder Förderanträge über das Grundbudget gestellt werden. Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass die neue LEADER-Richtlinie und die entsprechenden Antragsunterlagen voraussichtlich erst im Mai dieses Jahres veröffentlicht und zugänglich gemacht werden. Ob eine Einreichung von Projektanträgen zum Stichtag 01.06.2023 über das Grundbudget möglich sein wird, kann daher aktuell noch nicht verbindlich zugesagt werden. Ggf. sind aber Beschlüsse unter Vorbehalt zulässig und möglich.

 

Es besteht daher folgende Möglichkeit:

Für die Beschaffung und das Aufstellen der Fahrradreparaturstation sowie der Sitzbank mit Solar- und Ladefunktion kann zum nächsten Stichtag - den 01.06.2023 - ein gemeinsamer Förderantrag über das Regionalbudget der AktivRegion SLS gestellt werden, sofern die Kosten 20.000 € brutto nicht übersteigen. Für den Abschluss des Projektes gilt die Frist bis zum 31.10.2023. Eine Verlängerung bis maximal 30.11.2023 kann bei der Aktivregion beantragt werden. Der Standort muss vor Antragstellung deutlich losgelöst vom gemeindlichen Radwegekonzept bestimmt werden. Als möglicher Standort könnte eine Fläche in der Nähe der neue Feuerwache / KiTa gewählt werden, da hier in der Regel ein reger Verkehr durch Fußgänger und Fahrradfahrer herrscht. Ein denkbarer Standort ist auch die Fläche der zukünftig entstehenden Pumptrack.

 

Das Radwegekonzept des Kreis Stormarn wird abgewartet. Sobald das finale Konzept vorliegt, wird dieses zur Beratung an die Gemeindevertretung übermittelt, damit bereits die Erwartungen sowie eine Zielsetzung an das gemeindliche Radwegekonzept erarbeitet werden kann. Die Verwaltung wird anschließend an Planungsbüros herantreten, damit eine Schätzung für den zeitlichen und finanziellen Aufwand vorliegt. Anschließend wird geprüft, welche Fördermittel zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen.

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Finanz. Auswirkung

Für die Aufstellung einer Sitzbank mit Solar- und Ladefunktion wurden im Haushalt 2023 keine finanziellen Mittel eingestellt. Sofern eine Beschaffung in 2023 erfolgt, stellt dies eine außerplanmäßige Aufwendung dar und die finanziellen Mittel müssen durch andere Haushaltsansätze gedeckt werden.

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Anlagen

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