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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/004/0094

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Hoisdorf beschließt, dass die Sonderregelung für Grundschulschüler, die eine Entfernung zur Grundschule Hoisdorf unter 2 km haben und in den Straßen Thie bzw. Gottesgabe wohnen, ab dem Schuljahr 2023/2024 nicht mehr gilt. Es werden keine Busfahrkarten über den Schulträger gewährt. 

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Sachverhalt

Seit Sommer 2021 gibt es eine Vereinbarung zwischen den Kreisen Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg, dass der Kreis Herzogtum Lauenburg die Zuständigkeit für die Schülerbeförderungskosten für die drei Kreise übernimmt.

 

Entsprechend § 4 Schülerbeförderungssatzung des Kreises Stormarn haben Grundschüler, die eine Entfernung von Wohnort zur zuständigen Schule von mindestens 2 km haben, einen Anspruch auf eine Schülerbusfahrkarte.

 

In der Vergangenheit gab es für die Grundschüler, die in den Straße Thie und Gottesgabe wohnen, eine Ausnahme. Diese Schüler haben aufgrund von unbebautem Land zwischen Wohnort und Grundschule und einer Entfernung unter 2 km trotzdem auf Gemeindekosten eine Schülerbusfahrkarte erhalten. Die Kosten lagen bei monatlich ca. 33,00 €/Schüler.

 

Aktuell sind nach Auskunft des Kreises Herzogtum Lauenburg 12 Schüler von dieser Sonderregelung betroffen. Insgesamt haben 34 Schüler eine Schülerbusfahrkarte (davon sind 31 Schüler aus der Gemeinde Hoisdorf und 3 aus der Gemeinde Siek).

 

Mit Einführung des Deutschlandtickets ab 01.08.2023 sollen alle Schüler, die Anspruch haben, ein solches Busfahrticket erhalten. Für die Gemeinde Hoisdorf würde dies bedeuten, dass die Gemeinde für die aktuell 12 Ausnahmeregelungen für die Straßen Thie und Gottesgabe Mehrkosten in Höhe von ca. 2.300 € /Jahr hätte.

 

Gegenüberstellung der Kosten:

 

Aktuelle Kosten Schülerfahrkarte

Kosten Deutschlandticket

12 Schüler * 32,79 € = 393,48 €/Monat * 12 Monate = 4.721,76 €

12 Schüler * 49,00 € = 588,00 €/Monat * 12 Monate = 7.056,00 €

 

Der Kreis Herzogtum Lauenburg fragt nun an, ob die Schüler mit der Sonderregelung unter 2 km weiter Busfahrkarten erhalten sollen (und die Gemeinde diese Kosten trägt) oder ob diese Regelung zukünftig entfällt und die Gemeinde sich nicht mehr an den Kosten beteiligt.

 

Im Hinblick auf die aktuelle Haushaltslage der Gemeinde Hoisdorf sollte überlegt werden, ob auf dieses freiwillige Angebot der Kostenübernahme für Schüler verzichtet wird und nur die anspruchsberechtigten Schüler weiter eine Busfahrkarte erhalten. 

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Finanz. Auswirkung

Zukünftige Mehrkosten für die Schülerbeförderung 04/1500/241000/54290200 in Höhe von jährlich ca. 2.300,00 €. (Mehrkosten 2023 ca. 600,00 €). 

Der Mehraufwand für 2023 wäre ggf. überplanmäßig bereitzustellen.

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