Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/003/0061
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwendungsantrag vom Brunsbeker Sportverein, Mitgliederzuschuss für Jugendliche 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Anja Kloock
- Aktenzeichen:
- 000.410-002
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Brunsbek
|
Entscheidung
|
|
|
05.04.2023
|
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Brunsbek beschließt, dem Brunsbeker Sportverein e.V. eine Zuwendung in Höhe von 594,00 Euro (pro Mitglied 6,00 Euro) für 2023 zu zahlen.
Die entsprechenden Haushaltsmittel sind in der Haushaltsplanung 2023 berücksichtigt. Die Verwaltung wird gebeten einen entsprechenden Zuwendungsbescheid an den Antragssteller zu fertigen.
Sachverhalt
Der Brunsbeker Sportverein e.V. hat in 02/2023 einen Mitgliederzuschuss in Höhe von 594,00 Euro (6,00 Euro pro Mitglied bis 18 Jahre) beantragt. Die Bestandsmeldung lag vor.
Bislang erfolgte die Zuwendung immer ohne jährlichen Beschluss durch die Gemeinde, da in der Gemeindevertretung Brunsbek vom 01.02.2010 ein "Grundsatzbeschluss" über die Zahlung von 6,00 Euro pro Mitglied bis 18 Jahre gefasst wurde.
Da jedoch nunmehr eine neue Zuwendungsrichtlinie gilt, ist künftig auch der Antrag auf Zuwendung für die jugendlichen Mitglieder - wie alle anderen Zuwendungsanträge - durch die Gemeindevertretung Brunsbek zu beraten.
Ebenfalls muss beachtet werden, dass Anträge bis zum 31.08. eines Jahres für das Folgejahr zu stellen sind, worauf der BSV verwaltungsseitig hingewiesen wird.