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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/006/0088

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  • Die Gemeindevertretung beschließt, einen Ausbildungsplatz für eine PiA-Erzieher-Ausbildung zur Verfügung zu stellen.

 

  • Es ist ein Kooperationsvertrag mit den Beruflichen Schulen abzuschließen.

 

  • Die Haushaltsmittel in Höhe von 8.700,00 € für den Zeitraum 01.08.2023 - 31.12.2023 stehen im Budget „Personalkosten KiTa“ zur Verfügung. 

 

  • Die zusätzliche Stelle ist nachrichtlich im Stellenplan 2023 aufzunehmen.

 

  • Die Verwaltung wird beauftragt, das Stellenbesetzungsverfahren einzuleiten.  Klicken Sie hier für Beschlussvorschlag.

 

oder

 

  • Die Gemeindevertretung beschließt, einen Ausbildungsplatz für eine PiA-SPA-Ausbildung zur Verfügung zu stellen.

 

  • Es ist ein Kooperationsvertrag mit den Beruflichen Schulen abzuschließen.

 

  • Die Haushaltsmittel in Höhe von 8.700,00 €  für den Zeitraum 01.08.2023 - 31.12.2023 stehen im Budget „Personalkosten KiTa“ zur Verfügung.

 

  • Die zusätzliche Stelle ist nachrichtlich im Stellenplan 2023 aufzunehmen.

 

  • Die Verwaltung wird beauftragt, das Stellenbesetzungsverfahren einzuleiten.  Klicken Sie hier für Beschlussvorschlag.

 

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Sachverhalt

Schon seit einigen Jahren ist es immer schwieriger geworden, geeignetes Personal für die KiTa gewinnen zu können.

 

Um eigene Nachwuchskräfte ausbilden zu können, wird auf ausdrücklichen Wunsch der KiTa-Leitung der Vorschlag an die Politik gegeben, einen Ausbildungsplatz für eine Erzieherin / einen Erzieher zur Verfügung zu stellen.

 

Die praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher an der Fachschule für Sozialpädagogigik erstreckt sich über drei Jahre und gliedert sich in theoretische und praktische Ausbildungsanteile.

 

Die Ausbildung würde zum 1. August 2023 beginnen. Der / Die Auszubildende würde - entgegen der beiliegenden Information der Beruflichen Schule -  zweimal in der Woche sowie alle vier Wochen am Samstag den Berufsschulunterricht besuchen. Ergänzt wird der Berufsschulunterricht mit einer jährlichen Blockwoche.

 

Die restliche Zeit wird für die praktische Ausbildung in der KiTa unter Aufsicht einer noch zu benennenden Praxisanleiterin / eines Praxisanleiters (mindestens Ausbildung Erzieher/in) genutzt.

 

Die/Der Auszubildende erhält von der Gemeinde Stapelfeld eine Ausbildungsvergütung. Diese richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des Öffentlichen Dienstes  (TVAöD) Pflege - besonderer Teil. Es besteht Sozialversicherungspflicht. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39,0 Stunden.

 

Die Ausbildungsvergütung beträgt (gültig ab 01.04.2022):

 

1. Ausbildungsjahr 1.190,69 €

2. Ausbildungsjahr 1.252,07 €

3. Ausbildungsjahr 1.353,38 €

 

Es besteht eine halbjährliche Probezeit. Eine Kündigung des Ausbildungsverhältnisses ist möglich unter Berücksichtigung der Vorschriften der §§ 622 und 626 BGB.

 

Bereits ab dem 2. Ausbildungsjahr können die Schülerinnen und Schüler als „sozialpädagogische Assistentin / sozialpädagogischer Assistent (SPA)“ auf den Stellenschlüssel der Ausbildungseinrichtung angerechnet werden.

 

Seitens des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein wurde eine „Förderrichtlinie Fachkräftegewinnung“ für die PiA-Ausbildung Erzieher erlassen. Gefördert werden das 1. Ausbildungsjahr mit monatlich 800,00 € sowie 50,00 € wöchentlich für die Praxisanleiter. Aufgrund der kurzen Beantragungszeit (bis 15.03.2023) ist von der Verwaltung im Vorwege ein Antrag auf Förderung gestellt worden. Eine Bewilligung der beantragten Mittel in Höhe von insgesamt 12.000,00 € steht noch aus.

 

Am 17. März 2023 wurde die Verwaltung darüber informiert, dass eine gleichlautende PiA-Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin / zum Sozialpädagogischen Assistenten (SPA) eingeführt wird. Hier beträgt die Ausbildungszeit allerdings nur 2 Jahre. Auch hier ist eine Förderung in Aussicht gestellt worden. Eine Beantragung ist jedoch noch nicht erfolgt. 

 

Seitens der Verwaltung wurden zur Fristwahrung für beide Ausbildungszweige im Vorwege das Interesse für jeweils einen Ausbildungsplatz bekundet und Berufsschulplätze reserviert.

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Finanz. Auswirkung

Die Arbeitgeberkosten für eine Erzieher-/SPA-Ausbildung errechnen sich wie folgt:

 

1. Ausbildungsjahr 01.08.2023 - 31.07.2024 - Erzieher / SPA

    1.190,69 € pro Monat

       250,05 € Sozialversicherungsbeiträge

         76,80 € VBL

    1.517,54 € x 12 Monate =

  18.210,48 € pro Jahr

    1.289,91 € Zuwendung

  19.500,39 € Gesamtkosten 1. Ausbildungsjahr

- 12.000,00 € Förderung (beantragt bzw. in Aussicht gestellt)

    7.500,00 € Gesamtkosten    7.500,00 € Gesamtkosten

 

2. Ausbildungsjahr 01.08.2024 - 31.07.2025 - Erzieher / SPA

    1.252,07 € pro Monat

       262,94 € Sozialversicherungsbeiträge

         80,76 € VBL

    1.595,77 € x 12 Monate =

  19.149,24 € pro Jahr

    1.356,41 € Zuwendung

  20.505,65 € Gesamtkosten 2. Ausbildungsjahr

 

3. Ausbildungsjahr 01.08.2025 - 31.07.2026 - nur Erzieher

1.353,38 € pro Monat

       284,21 € Sozialversicherungsbeiträge

         87,30 € VBL

    1.724,89 € x 12 Monate =

  20.698,68 € pro Jahr

    1.466,16 € Zuwendung

  22.164,84 € Gesamtkosten 3. Ausbildungsjahr

 

Gesamtkosten  PiA-Erzieher-Ausbildung = 50.170,49 €

   PiA-SPA-Ausbildung       = 28.005,65 €

 

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Anlagen

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