Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/006/0088
Grunddaten
- Betreff:
-
Praxisintegrierte Ausbildung zur/zum Erzieher*in (PiA) in der KiTa De lütten Rackers
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Martina Derday
- Aktenzeichen:
- 111.503-002
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Stapelfeld
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Entscheidung
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03.04.2023
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Beschlussvorschlag
- Die Gemeindevertretung beschließt, einen Ausbildungsplatz für eine PiA-Erzieher-Ausbildung zur Verfügung zu stellen.
- Es ist ein Kooperationsvertrag mit den Beruflichen Schulen abzuschließen.
- Die Haushaltsmittel in Höhe von 8.700,00 € für den Zeitraum 01.08.2023 - 31.12.2023 stehen im Budget „Personalkosten KiTa“ zur Verfügung.
- Die zusätzliche Stelle ist nachrichtlich im Stellenplan 2023 aufzunehmen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das Stellenbesetzungsverfahren einzuleiten.
oder
- Die Gemeindevertretung beschließt, einen Ausbildungsplatz für eine PiA-SPA-Ausbildung zur Verfügung zu stellen.
- Es ist ein Kooperationsvertrag mit den Beruflichen Schulen abzuschließen.
- Die Haushaltsmittel in Höhe von 8.700,00 € für den Zeitraum 01.08.2023 - 31.12.2023 stehen im Budget „Personalkosten KiTa“ zur Verfügung.
- Die zusätzliche Stelle ist nachrichtlich im Stellenplan 2023 aufzunehmen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das Stellenbesetzungsverfahren einzuleiten.
Sachverhalt
Schon seit einigen Jahren ist es immer schwieriger geworden, geeignetes Personal für die KiTa gewinnen zu können.
Um eigene Nachwuchskräfte ausbilden zu können, wird auf ausdrücklichen Wunsch der KiTa-Leitung der Vorschlag an die Politik gegeben, einen Ausbildungsplatz für eine Erzieherin / einen Erzieher zur Verfügung zu stellen.
Die praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher an der Fachschule für Sozialpädagogigik erstreckt sich über drei Jahre und gliedert sich in theoretische und praktische Ausbildungsanteile.
Die Ausbildung würde zum 1. August 2023 beginnen. Der / Die Auszubildende würde - entgegen der beiliegenden Information der Beruflichen Schule - zweimal in der Woche sowie alle vier Wochen am Samstag den Berufsschulunterricht besuchen. Ergänzt wird der Berufsschulunterricht mit einer jährlichen Blockwoche.
Die restliche Zeit wird für die praktische Ausbildung in der KiTa unter Aufsicht einer noch zu benennenden Praxisanleiterin / eines Praxisanleiters (mindestens Ausbildung Erzieher/in) genutzt.
Die/Der Auszubildende erhält von der Gemeinde Stapelfeld eine Ausbildungsvergütung. Diese richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des Öffentlichen Dienstes (TVAöD) Pflege - besonderer Teil. Es besteht Sozialversicherungspflicht. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39,0 Stunden.
Die Ausbildungsvergütung beträgt (gültig ab 01.04.2022):
1. Ausbildungsjahr 1.190,69 €
2. Ausbildungsjahr 1.252,07 €
3. Ausbildungsjahr 1.353,38 €
Es besteht eine halbjährliche Probezeit. Eine Kündigung des Ausbildungsverhältnisses ist möglich unter Berücksichtigung der Vorschriften der §§ 622 und 626 BGB.
Bereits ab dem 2. Ausbildungsjahr können die Schülerinnen und Schüler als „sozialpädagogische Assistentin / sozialpädagogischer Assistent (SPA)“ auf den Stellenschlüssel der Ausbildungseinrichtung angerechnet werden.
Seitens des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein wurde eine „Förderrichtlinie Fachkräftegewinnung“ für die PiA-Ausbildung Erzieher erlassen. Gefördert werden das 1. Ausbildungsjahr mit monatlich 800,00 € sowie 50,00 € wöchentlich für die Praxisanleiter. Aufgrund der kurzen Beantragungszeit (bis 15.03.2023) ist von der Verwaltung im Vorwege ein Antrag auf Förderung gestellt worden. Eine Bewilligung der beantragten Mittel in Höhe von insgesamt 12.000,00 € steht noch aus.
Am 17. März 2023 wurde die Verwaltung darüber informiert, dass eine gleichlautende PiA-Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin / zum Sozialpädagogischen Assistenten (SPA) eingeführt wird. Hier beträgt die Ausbildungszeit allerdings nur 2 Jahre. Auch hier ist eine Förderung in Aussicht gestellt worden. Eine Beantragung ist jedoch noch nicht erfolgt.
Seitens der Verwaltung wurden zur Fristwahrung für beide Ausbildungszweige im Vorwege das Interesse für jeweils einen Ausbildungsplatz bekundet und Berufsschulplätze reserviert.
Finanz. Auswirkung
Die Arbeitgeberkosten für eine Erzieher-/SPA-Ausbildung errechnen sich wie folgt:
1. Ausbildungsjahr 01.08.2023 - 31.07.2024 - Erzieher / SPA
1.190,69 € pro Monat
250,05 € Sozialversicherungsbeiträge
76,80 € VBL
1.517,54 € x 12 Monate =
18.210,48 € pro Jahr
1.289,91 € Zuwendung
19.500,39 € Gesamtkosten 1. Ausbildungsjahr
- 12.000,00 € Förderung (beantragt bzw. in Aussicht gestellt)
7.500,00 € Gesamtkosten 7.500,00 € Gesamtkosten
2. Ausbildungsjahr 01.08.2024 - 31.07.2025 - Erzieher / SPA
1.252,07 € pro Monat
262,94 € Sozialversicherungsbeiträge
80,76 € VBL
1.595,77 € x 12 Monate =
19.149,24 € pro Jahr
1.356,41 € Zuwendung
20.505,65 € Gesamtkosten 2. Ausbildungsjahr
3. Ausbildungsjahr 01.08.2025 - 31.07.2026 - nur Erzieher
1.353,38 € pro Monat
284,21 € Sozialversicherungsbeiträge
87,30 € VBL
1.724,89 € x 12 Monate =
20.698,68 € pro Jahr
1.466,16 € Zuwendung
22.164,84 € Gesamtkosten 3. Ausbildungsjahr
Gesamtkosten PiA-Erzieher-Ausbildung = 50.170,49 €
PiA-SPA-Ausbildung = 28.005,65 €
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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495,3 kB
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