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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/006/0087

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Stapelfeld beschließt, im Falle von außerordentlichen Gruppenschließungen oder reduzierten Öffnungszeiten in der KiTa Stapelfeld für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.07.2023, eine Erstattung des Elternbeitrages sowie der Verpflegungsgebühren ab einem personalbedingten Schließzeitraum von vollen 5 Tagen, die nicht zusammen liegen müssen, in Höhe des regulären Monats-Elternbeitrages und der monatlichen Verpflegungsgebühren des betroffenen Kindes. Die Abrechnung erfolgt nach Ablauf des KiTa-Jahres 2022/2023.

 

Alternativ:

Es erfolgt weder eine Erstattung für Elternbeiträge noch für Verpflegungsgebühren.

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Sachverhalt

In den vergangenen Wochen kam es aufgrund von Personalausfällen in der 8,5-Stunden-Krippengruppe der KiTa Stapelfeld zu außerordentlichen Schließungen bzw. reduzierten Betreuungszeiten bis 14.00 Uhr, da der vorgeschriebene Fachkräfteschlüssel nicht eingehalten werden konnte. Trotz der insgesamt angespannten Personalbesetzung konnte während der Schließungen eine Notbetreuung von täglich maximal fünf Kindern angeboten werden. Dies führte dazu, dass die Kinder an maximal zwei Wochentagen bis 14.00 Uhr betreut werden konnten bzw. können.

 

Einige Eltern erfragen nun, ob für diese Zeiträume eine Erstattung der Elternbeiträge und der Gebühren für den Mittagstisch seitens der Gemeinde vorgenommen wird. Grundsätzlich sieht das KiTaG keine Erstattung der Elternbeiträge vor. Gemäß Kommentierung zu § 31 Abs. 1 KiTaG ist für die Höhe des monatlichen Elternbeitrages nicht entscheidend, ob das Gruppenangebot – aus welchen Gründen auch immer – planwidrig entfällt. Daher führen z.B. wegen eines Arbeitskampfes oder aus sonstigen Gründen entfallende Betreuungsangebote nicht zu einer Reduktion des zulässigen Elternhöchstbeitrags.

 

Gleichwohl kann die Gemeinde entscheiden, ob sie die anteiligen Elternbeiträge auf freiwilliger Basis erstattet.

 

Im Fall dessen, dass die Gemeinde für die in 2023 angefallenen und ggf. noch anfallenden Gruppenschließungen Elternbeitragserstattungen beschließt, sollte der Aufwand in jedem Fall weitestgehend minimiert werden. So sollte eine Erstattung des Elternbeitrages erst erfolgen, wenn mindestens 5 Tage (nicht zwangsläufig zusammenhängende Zeiträume) keine ordentliche Betreuung wie z.B. die oben beschriebene Notbetreuung in der Krippe, aus personellen Gründen erfolgen konnte.  So würde ein wochenweiser Elternbeitrag manuell errechnet werden. Die Fehlzeiten aufgrund von Gruppenschließungen z.B. Notbetreuung pro Kind, wären von der KiTa-Leitung zu dokumentieren. Eine Abrechnung würde dann nach Ablauf des KiTa-Jahres (31.07.2023) erfolgen.

 

Ebenso verhält es sich bei den Gebühren für Kostgeld und Mittagstisch. Bei außerordentlichen Schließungen werden das Mittagessen und Frühstück nicht für die von der Schließung betroffenen Gruppen/Kinder bestellt. Dadurch entstehen der Gemeinde in diesem Fall keine Kosten für die Verpflegung. Da es sich allerdings bei der Verpflegungsgebühr um eine für 12 Monate kalkulierte Gebühr handelt, sind eventuelle Schließzeiten und Ausfallzeiten bereits berücksichtigt.

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Finanz. Auswirkung

Abhängig von der Entscheidung der Gemeinde.

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