Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/006/0021-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Stapelfeld;
Gebiet der Müllverbrennungsanlage Stapelfeld (MVA) und der angrenzenden Flächen, nördlich der „Alten Landstraße“ (L 222), östlich des „Ahrensburger Weges“, südlich des „Meiendorfer Amtsweges“ und westlich der Autobahnabfahrt Stapelfeld;
a) Billigung der Planunterlagen
b) Frühzeitige Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 3.1 - Umwelt, Planung, Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- 511.103.6-003
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Stapelfeld
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Vorberatung
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20.03.2023
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Geplant
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Gemeindevertretung Stapelfeld
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Entscheidung
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03.04.2023
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Beschlussvorschlag
a) Billigung der Planunterlagen
Die Planunterlagen werden, wie der Vorlage 2022/006/0021-1 als Anlage beigefügt, gebilligt
b) Frühzeitige Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Sachverhalt
Die Genehmigung zur Errichtung einer neuen Müllverbrennungsanlage wurde erteilt. Die Baumaßnahmen haben bereits begonnen. Östlich angrenzend ist ein Umspannwerk geplant.
Um die Flächen der jetzigen MVA und der östlich angrenzenden Fläche zudem künftig gewerblich nutzen zu können, sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Dazu hat das beauftragte Planungsbüro einen ersten Vorentwurf des Bebauungsplanes erarbeitet. Sofern dieser gebilligt wird, kann das erste (frühzeitige) Beteiligungsverfahren durchgeführt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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38,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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