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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/006/0021-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a) Billigung der Planunterlagen

Die Planunterlagen werden, wie der Vorlage 2022/006/0021-1 als Anlage beigefügt, gebilligt

 

b) Frühzeitige Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

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Sachverhalt

Die Genehmigung zur Errichtung einer neuen Müllverbrennungsanlage wurde erteilt. Die Baumaßnahmen haben bereits begonnen. Östlich angrenzend ist ein Umspannwerk geplant.

Um die Flächen der jetzigen MVA und der östlich angrenzenden Fläche zudem künftig gewerblich nutzen zu können, sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Dazu hat das beauftragte Planungsbüro einen ersten Vorentwurf des Bebauungsplanes erarbeitet. Sofern dieser gebilligt wird, kann das erste (frühzeitige) Beteiligungsverfahren durchgeführt werden.

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Finanz. Auswirkung

Die Übernahme der Planungskosten durch den Vorhabenträger ist durch einen städtebaulichen Vertrag gesichert.

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Anlagen

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