Amt Siek

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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/001/0060

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss nimmt die Eilentscheidung des Amtsvorstehers über die Änderung der Satzung über die Benutzung von Unterkünften für Asylbewerber, Flüchtlinge, Spätaussiedler und Obdachlose sowie die Erhebung von Gebühren des Amtes Siek zur Kenntnis. 

 

 

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Sachverhalt

Mit der Eilentscheidung des Amtsvorstehers über die teilweise Änderung der o.g. Satzung wird eine Gebührenabrechnung ermöglicht, die sich auf die aktuellen Preissituationen und Gesetzesänderungen individuell anpassen lässt. Die Satzungsänderung gilt zum 01.03.2023, damit die erhöhte Energiekosten der mit Strom beheizten Unterkünfte (i.d.R. Container) abgerechnet werden können. Ohne die Eilentscheidung und der damit verbundenen Satzungsänderung wäre eine Abrechnung der dem Amt entstehenden Kosten nicht möglich.

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Finanz. Auswirkung

Kostenstelle 2300, Kostenträger 122000, Sachkonto 4321000: Die Erträge erhöhen sich, da die in den Containern untergebrachten Personen mit der Eilentscheidung ab dem 01.03.2023 abgerechnet werden können. Kein umsatzsteuerbarer Ertrag.

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