Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/001/0046
Grunddaten
- Betreff:
-
Kenntnisnahme einer Eilentscheidung des Amtsvorstehers zur Leistung eines überplanmäßigen Aufwands / Auszahlung für das Jahr 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bürgerservice und Soziales
- Bearbeitung:
- Thomas Steenbock
- Aktenzeichen:
- 125.100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Amtsausschuss Siek
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Entscheidung
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30.03.2023
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Sachverhalt
Bei Kostenstelle 2300, Kostenträger 122000 Sachkonto 54520000
(Kooperation Standesamt)
ergibt sich in 2022 ein Haushaltsansatz 39.000,00 €
+ Haushaltsrest aus Vorjahr 0,00 €
+ Deckungsfähigkeit innerhalb des Budgets 0,00 €
Bewirtschaftungsermächtigung gesamt 0,00 €
bisher geleistete Aufwendungen 38.660,92 €
zusätzlich bis Jahresende noch bestehender Bedarf 38.660,92 €
Begründung der Unabweisbarkeit mit Sachverhaltsdarstellung gem. § 82 GO:
Für die Standesamtsaufgaben entsprechend der §§ 2 und 3 des Vertrages v. 02.11.2022 erhält die Stadt Ahrensburg vom Amt Siek als Entschädigung eine jährliche Kostenerstattung, insbesondere für die durch die Aufgabenerfüllung entstandenen Personal- u. Sachkosten, in Höhe der gem. Anlage 1 (3 Blatt) des Vertrages beigefügten Kostenermittlung, und zwar aufgrund der Kosten für eine 0,5 Sachbearbeiterstelle gem. Vertragsvergütung Vb/Entgeltgruppe 9 TVöD. Die Stadt Ahrensburg hat einen Anspruch auf Anpassung der Kostenerstattung, wenn sie nachweist, dass der jährliche Kostenerstattungsanspruch um mehr als 10 % angestiegen ist. Dieser Anspruch ist mit vierteljährlicher Frist zu Beginn eines Haushaltsjahres geltend zu machen.
Für das Haushaltsjahr 2021 wurden entsprechende Haushaltsmittel eingeplant, jedoch nicht ausgezahlt, so dass es für das Haushaltsjahr 2022 zu einem überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 38.660,92 € gekommen ist.
Um der Vertragsverpflichtung mit der Stadt Ahrensburg nachträglich nachzukommen wurde vom Amtsvorsteher einer Eilentscheidung für die Auszahlung getroffen.
Deckungsvorschlag:
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge /-einzahlungen bei Kostenstelle 2350 / Kostenträger 124000 (Bürgerservice) /Sachkonto 43110000 (Verwaltungsgebühren).