Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/001/0032-1
Grunddaten
- Betreff:
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Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Aufhebung des Zweckverbands Abwasserverband Siek, die Vermögensauseinandersetzung im Zuge der Aufhebung, die Übertragung der Aufgabe der Schmutzwasserbeseitigung auf die HSE und die Übertragung des für die Schmutzwasserbeseitigung erforderlichen Vermögens auf die HSE
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Verwaltungsleitung
- Bearbeitung:
- Susanne Kühl
- Aktenzeichen:
- 111.201.7
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Amtsausschuss Siek
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Entscheidung
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30.03.2023
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Beschlussvorschlag
Der Amtsausschuss stimmt dem anliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Aufhebung des Zweckverbands Abwasserverband Siek, die Vermögensauseinandersetzung im Zuge der Aufhebung, die Übertragung der Aufgabe der Schmutzwasserbeseitigung auf die HSE und die Übertragung des für die Schmutzwasserbeseitigung erforderlichen Vermögens auf die HSE nebst seinen Anlagen zu.
Bei noch erforderlichen Anpassungen, die nicht die wesentlichen Inhalte des Vertrages betreffen, wird der Amtsvorsteher bevollmächtigt, über diese in Abstimmung mit der Verwaltung entscheiden zu können.
Sachverhalt
Mit Beschluss des Amtsausschusses vom 23.11.2022 – TOP 13 – wurde dem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Aufhebung des Zweckverbands Abwasserverband Siek, die Vermögensauseinandersetzung im Zuge der Aufhebung, die Übertragung der Aufgabe der Schmutzwasserbeseitigung auf die HSE und die Übertragung des für die Schmutzwasserbeseitigung erforderlichen Vermögens auf die HSE (Hamburger Stadtentwässerung) nebst seinen Anlagen zugestimmt.
Im Zuge des Genehmigungsverfahrens hat das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Anmerkungen und Anforderungen zum Vertragswerk gegeben, die eine vertragliche Anpassung erfordern.
Da die Anpassungen den wesentlichen Inhalt des Vertrages betreffen, ist eine erneute Beschlussfassung über den öffentlich-rechtlichen Vertrag erforderlich.
Als Anlage ist der Neuabschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages in der Fassung II für das erneute Genehmigungsverfahren des Landes nebst Anlagen beigefügt.
In erneuter Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden geht der Vertragsentwurf jetzt vom Übertragungsstichtag 01.06.2023 aus.
Außerdem wurde der Vertragsentwurf in § 7 Abs. 6 dahingehend angepasst, dass die Aufgabenübertragung für die Indirekteinleiterüberwachung und –genehmigung nicht vertraglich sondern kraft Gesetzes erfolgt.
Die Anpassungen sind juristisch geprüft und im beigefügten Vertragsentwurf eingearbeitet worden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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126,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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4,5 MB
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