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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/005/0087

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Siek widmet als Träger der Straßenbaulast gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein  die Straße „Hansdorfer Weg“  dem öffentlichen Verkehr und stuft das in der beigefügten Anlage blau markierte Fläche  (Teilstück der Flur 1, Flurstück 196, Gemarkung Siek) gemäß § 3 (1) Nr. 4b als Rad- und Gehweg gemäß StrWG ein.

 

Die Amtsverwaltung wird gebeten die Widmung öffentlich bekanntzumachen und die Straßenaufsichtsbehörde hierüber in Kenntnis zu setzen.

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Sachverhalt

In der Sitzung vom 11.01.2023 wurde die Verwaltung aufgefordert, ein Teilstück des „Hansdorfer Weg“ in Richtung Landesstraße 224 für motorisierte Fahrzeuge zu sperren.

 

In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Durchfahrten von PKW und LKW in Richtung L 224. Das Teilstück „Hansdorfer Weg“ ist hierfür nicht ausgelegt. Es handelt sich lediglich um einen Fahrstreifen, der sich in Richtung L 224 verjüngt.

 

Gemäß § 57 Straßen- und Wegegesetz gelten Straßen als für den öffentlichen Verkehr gewidmet, wenn sie bereits vor Inkrafttreten des Straßen- und Wegegesetze am 01.10.1962 vorhanden waren. Dies ist beim Hansdorfer Weg der Fall. Dieser führte bis zum Bau der Landesstraße 224 direkt nach Großhansdorf. 

 

Im Vorwege zu einer ‚Anordnung‘ von Verkehrszeichen durch den Kreis, die den öffentlichen Verkehr einschränken, ist daher eine Umwidmung erforderlich.

 

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Finanz. Auswirkung

-keine -

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Anlagen

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