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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/006/0071-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die vorgestellten Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird in der Sitzung der Gemeindevertretung am 03.04.2023 beraten.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

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Sachverhalt

In der Zeit vom 13.02.2023 bis zum 24.02.2023 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Parallel dazu wurden die Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme endet am 17.03.2023.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden im Rahmen der Bauausschusssitzung durch den Stadtplaner, Herrn Czierlinski, vorgestellt.

 

Der durch die Gemeinde zu beratenden Abwägungsvorschlag wird dann bis zur Sitzung der Gemeindevertretung am 03.04.2023 erstellt und nebst überarbeiteten Planunterlagen der Sitzungsvorlage beigefügt.

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Finanz. Auswirkung

Die Übernahme der Planungskosten durch den Vorhabenträger wurde durch einen städtebaulichen Vertrag gesichert.

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