Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/003/0048
Grunddaten
- Betreff:
-
Kooperation mit weiterführenden Schulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Kristina Keil
- Aktenzeichen:
- 244.200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Gemeindevertretung Brunsbek
|
Entscheidung
|
|
|
15.03.2023
|
Sachverhalt
Am 17.08.2022 wurde in der Schulverbandsversammlung Stapelfeld (Einwohnerfragen TOP 4) die Kooperation mit dem Schulverband Großhansdorf thematisiert. Die anwesenden Eltern äußerten den Wunsch, durch eine „Kooperation“ die verbindliche Aufnahme ihrer Kinder in die weiterführenden Schulen Großhansdorfs – hier explizit Emil-von-Behring-Gymnasium (EvB) – zu gewährleisten.
Bereits in dieser Sitzung wurde seitens der anwesenden Gremien- und Verwaltungsmitglieder die rechtliche Situation erläutert und dargelegt, dass die Entscheidungen hierzu nicht im Schulverband Stapelfeld sondern in den einzelnen Gemeindevertretungen getroffen werden. Daher haben sich die Gemeinden Braak, Brunsbek und Stapelfeld bereit erklärt, sich mit der Thematik in ihren Gemeindevertretungen zu befassen.
Hintergrund der Diskussion ist, dass der Schulverband Großhansdorf im Frühjahr 2022 – zur Anmeldung der 5.-Klässler für das Schuljahr 2022/2023 – einige Anmeldungen von Kindern aus den drei Gemeinden für das EvB mangels Kapazitäten abgelehnt hatte. Erst aufgrund von Widersprüchen der Eltern bei der Schulaufsichtsbehörde wurden die Kinder dann doch dort aufgenommen.
Auch der Schulverband Großhansdorf hat sich mit der Problematik beschäftigt. Dieser kommt mit den räumlichen Kapazitäten bereits für Kinder aus den verbandsangehörigen Gemeinden Großhansdorf, Hoisdorf und Siek an seine Grenzen und hat daher in 12/2022 bauliche Maßnahmen anhand des „Konzeptes zum bedarfsgerechten Ausbau der Schulinfrastruktur an den Schulen des Schulverbandes Großhansdorf“ beschlossen. Weiterhin wurde für das EvB ein Kriterienkatalog zur Kapazitätsbegrenzung am Emil-von-Behring-Gymnasium (EvB) durch die Schulkonferenz wie folgt festgelegt.
Die Aufnahmekriterien für SchülerInnen sind ab dem Schuljahr 2023/24 wie folgt definiert:
1.Wohnsitz im Schulverband (Großhansdorf, Siek, Hoisdorf)
2.Geschwisterkinder am EvB
3.Wohnsitz in Ahrensburg
4.Sonderpädagogischer Förderbedarf
5.Losverfahren
Eine verbindliche Aufnahme der Kinder in weiterführende Schulen des Schulverbandes Großhansdorf käme nur durch eine Verbandszugehörigkeit in Frage. In keiner der drei Gemeinden Braak, Brunsbek und Stapelfeld lässt sich anhand der Schulkostenbeiträge 2021 und 2022 eine klare Tendenz zu einer bestimmten Schule bzw. zu einem bestimmten Ort erkennen. Vielmehr entscheiden die Eltern aufgrund ihres Rechts auf freie Schulwahl anhand dessen, welche weiterführende Schule bspw. am verkehrsgünstigsten liegt oder wessen Schulkonzept ihnen zusagt.
Die Kinder aus Brunsbek besuchten in 2021 und 2022 weiterführende Schulen in folgenden Gemeinden / Schulverbänden:
Gemeinde / Schulverband |
Anzahl Kinder 2021 |
Anzahl Kinder 2022 |
Durchschnitt |
Ahrensburg |
2 |
4 |
3 |
Schulverband Großhansdorf |
28 |
35 |
31,5 |
Barsbüttel |
13 |
10 |
11,5 |
Schulverband Trittau |
46 |
44 |
45 |
Reinbek |
1 |
0 |
0,5 |
Hamburg |
5 |
4 |
4,5 |
Gesamt: |
95 |
98 |
96,5 |
Demnach werden im Durchschnitt lediglich ca. 33 % der Brunsbeker Kinder in weiterführenden Schulen des Schulverbandes Großhansdorf beschult. Die Notwendigkeit der Verhandlungsaufnahme zum Beitritt der Gemeinde Brunsbek in den Schulverband Großhansdorf wird daher nicht gesehen. Gestützt wird dies auch durch die Äußerungen des Schulverbandsvorstehers Großhansdorf in der Sitzung vom 08.11.2022: „Schulverbandsvorsteher Voß sieht in einer Verpflichtung zur Mitgliedschaft in einem Schulverband, wie sie früher einmal bestand, nicht die Lösung aller bestehenden Herausforderungen. Darüber hinaus besteht zudem die Wahlfreiheit der Eltern, ihr Kind an der gewünschten Schule außerhalb ihrer Wohngemeinde einzuschulen.“
Sofern Kinder nicht an der gewünschten Schule aufgenommen werden, steht den Eltern der Weg über die Schulaufsichtsbehörde offen.