Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/005/0027-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Aufhebung des Zweckverbands Abwasserverband Siek, die Vermögensauseinandersetzung im Zuge der Aufhebung, die Übertragung der Aufgabe der Schmutzwasserbeseitigung auf die HSE und die Übertragung des für die Schmutzwasserbeseitigung erforderlichen Vermögens auf die HSE
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Verwaltungsleitung
- Bearbeitung:
- Susanne Kühl
- Aktenzeichen:
- 111.201.7
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss der Gemeinde Siek
|
Vorberatung
|
|
|
09.03.2023
|
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Siek stimmt dem anliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Aufhebung des Zweckverbands Abwasserverband Siek, die Vermögensauseinandersetzung im Zuge der Aufhebung, die Übertragung der Aufgabe der Schmutzwasserbeseitigung auf die HSE und die Übertragung des für die Schmutzwasserbeseitigung erforderlichen Vermögens auf die HSE nebst seinen Anlagen zu.
Bei noch erforderlichen Anpassungen, die nicht die wesentlichen Inhalte des Vertrages betreffen, wird der Bürgermeister bevollmächtigt, über diese in Abstimmung mit der Verwaltung entscheiden zu können.
Sachverhalt
Mit Beschluss der Gemeindevertretung Siek vom 07.11.2022 – TOP 15 – wurde dem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Aufhebung des Zweckverbands Abwasserverband Siek, die Vermögensauseinandersetzung im Zuge der Aufhebung, die Übertragung der Aufgabe der Schmutzwasserbeseitigung auf die HSE und die Übertragung des für die Schmutzwasserbeseitigung erforderlichen Vermögens auf die HSE (Hamburger Stadtentwässerung) nebst seinen Anlagen zugestimmt.
Im Zuge des Genehmigungsverfahrens hat das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Anmerkungen und Anforderungen zum Vertragswerk gegeben, die eine vertragliche Anpassung erfordern.
Da die Anpassungen den wesentlichen Inhalt des Vertrages betreffen, ist eine erneute Beschlussfassung über den öffentlich-rechtlichen Vertrag erforderlich.
Als Anlage ist der Neuabschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages in der Fassung II für das erneute Genehmigungsverfahren des Landes nebst Anlagen beigefügt.
Der Vertragsentwurf geht vom Übertragungsstichtag 01.05.2023 aus. Derzeit läuft die Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde, ob der Stichtag 01.05.2023 hinsichtlich der Genehmigungsdauer umsetzbar ist. Andernfalls wäre vom Stichtag 01.06.2023 auszugehen. Hierzu wird direkt in der Sitzung der Gemeindevertretung berichtet und ggf. der Stichtag angepasst.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
350,2 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
4,5 MB
|