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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/004/0073

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Hoisdorf beschließt, im Falle von außerordentlichen Gruppenschließungen ohne Notbetreuung in der Waldpiraten Kita Hoisdorf für den Zeitraum 01.01.2023 bis zum 31.07.2023,

1. eine Erstattung des Elternbeitrages ab einem personalbedingten Schließzeitraum von vollen 4 Wochen, die nicht zusammenhängend liegen müssen, in Höhe des regulären Monats-Elternbeitrages des betroffenen Kindes. Die Abrechnung erfolgt nach Ablauf des Kita-Jahres 2022/2023.

 

2. keine Erstattung der Verpflegungsgebühren, da das Mittagessen in der Kita abgeholt werden kann.

Alternativ:

Es erfolgt weder eine Erstattung für Elternbeiträge noch für Verpflegungsgebühren. 

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Sachverhalt

In den vergangenen Wochen kam es aufgrund von Personalausfällen in einigen Gruppen der Waldpiraten Kita Hoisdorf zu außerordentlichen Schließungen, da der vorgeschriebene Fachkräfteschlüssel nicht eingehalten werden konnte. Aufgrund der insgesamt angespannten Personalbesetzung konnte während dieser Schließungen keine Notbetreuung in anderen Gruppen stattfinden, sodass alle Kinder der betreffenden Gruppen nicht in die Kita kommen konnten.

 

Einige Eltern erfragen nun, ob für diese Zeiträume eine Erstattung der Elternbeiträge seitens der Gemeinde vorgenommen wird. Grundsätzlich sieht das KiTaG keine Erstattung der Elternbeiträge vor. Gemäß Kommentierung zu § 31 Abs. 1 KiTaG ist für die Höhe des monatlichen Elternbeitrages nicht entscheidend, ob das Gruppenangebot – aus welchen Gründen auch immer – planwidrig entfällt. Daher führen z. B. wegen eines Arbeitskampfs oder aus sonstigen Gründen entfallende Betreuungsangebote nicht zu einer Reduktion des zulässigen Elternhöchstbetrags.

 

Gleichwohl kann die Gemeinde entscheiden, ob sie die anteiligen Elternbeiträge auf freiwilliger Basis erstattet. Im ersten Halbjahr 2022 kam es bereits zu außerordentlichen Schließungen im Hort. Hier wurden in der Gemeindevertretung Hoisdorf vom 23.05.2022 Gebührenerstattungen beschlossen. Diese Gebührenerstattungen waren mit einem hohen Aufwand sowohl in Kita als auch Verwaltung verbunden.

 

Im Falle dessen, dass die Gemeinde für die in 2023 angefallenen und ggf. noch anfallenden Gruppenschließungen Elternbeitragserstattungen beschließt, sollte der Aufwand in jedem Fall minimiert werden. So sollte eine Erstattung des Elternbeitrages erst erfolgen, wenn mindestens volle 4 Wochen (nicht zwangsläufig zusammenhängende Zeiträume) keine Betreuung in der Kita aus personellen Gründen erfolgen konnte. So muss keine tage- oder wochenweise Gebühr manuell errechnet, sondern es könnte ohne viel Aufwand ein voller Monatsbeitrag erstattet werden. Die Fehlzeiten aufgrund Gruppenschließungen pro Kind wären von der Kita-Leitung zu dokumentieren. Eine Abrechnung würde dann nach Ablauf des Kita-Jahres (31.07.2023) erfolgen.

 

Anders verhält es sich bei der Verpflegungsgebühr. Bei außerordentlichen (kurzfristigen) Gruppenschließungen kann das Mittagessen in der Regel nicht mehr abbestellt werden. Den betroffenen Eltern wurde daher angeboten, das Mittagessen aus der Kita abzuholen, sodass hierfür keine Gebührenerstattung erfolgen sollte.

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Finanz. Auswirkung

Abhängig von der Entscheidung der Gemeinde. 

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