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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/004/0074

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Hoisdorf beschließt,

 

  1. dass die Eltern bis zum 30.04.2023 einen formlosen Antrag bei der KiTa-Leitung stellen können, damit die zukünftigen Erstklässler bis zum 29.08.2023 (Einschulung am 30.08.2023) in der Waldpiraten KiTa der Gemeinde Hoisdorf verbleiben. Es ist in diesem Fall ein Monat der volle Elternbeitrag plus ggf. Verpflegungsgebühr zu zahlen.

 

  1. eine Ausnahmeregelung für die Ferienbetreuung vom 07.08. bis 29.08.2023, dass die zukünftigen Erstklässler nur an der Ferienbetreuung der Offenen Ganztagsschule Hoisdorf mit entsprechenden Benutzungsgebühren betreut werden. Die Benutzungsgebühren sind der Anlage zu entnehmen.

 

  1. dass die Eltern aufgrund der zu beschließenden Ausnahmegenehmigung durch die Gemeinde den Antrag auf Aufnahme in der OGS-Ferienbetreuung für den Zeitraum 07.08. bis 25.08.2023 stellen können – ohne eine weitere Ferienbetreuung für das laufende Schuljahr zu nutzen. Für die übrigen Tage im August müssten die Kinder selbst bzw. anderweitig betreut werden. 

Für die Betreuungslücke vom 07.08. bis 25.08.2023 wird eine Ausnahmeregelung und die Gebühren für die Ferienbetreuung (kalkuliert für ein Schuljahr) anteilig (Monatsgebühr x 12 Monate / 9 Wochen x 3 Wochen) in Rechnung gestellt. (siehe Anlage) Gleiches gilt für die freiwillige Teilnahme am Mittagessen.

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Sachverhalt

Das Kindergarten- bzw. Schuljahr endet zum 31.07. eines jeden Jahres. Prinzipiell verlassen die zukünftigen Erstklässler somit zum 31.07. eines jeden Jahres die Kindertageseinrichtung. In diesem Jahr sind die Sommerferien bis Freitag, 25.08.2023. Die Einschulung der Erstklässler findet am 30.08.2023 statt.

Die Schließzeit in der Waldpiraten KiTa der Gemeinde Hoisdorf und der Offenen Ganztagsschule Hoisdorf ist vom 17.07. bis 06.08.2023.

Die zukünftigen Schüler und Schülerinnen können bereits ab dem 01.08.2023 bzw. 07.08.2023 in der Offenen Ganztagsschule Hoisdorf in der Ferienbetreuung betreut werden.

Zum Schuljahr 2023/2024 werden aktuell 36 Kinder eingeschult.

 

Entsprechend § 5 (2) KiTaG haben Kinder bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung im Umfang von täglich mindestens fünf Stunden. D.h. die zukünftigen Erstklässler haben einen Anspruch, bis zum 29.08.2023 in der Waldpiraten KiTa der Gemeinde Hoisdorf betreut zu werden.

Auf der anderen Seite können die Erstklässler bereits mit Beginn des Schuljahres ab 01.08.2023 in der Offenen Ganztagsschule Hoisdorf betreut werden. Entsprechend der OGS-Satzung ist die Ferienbetreuung für ein Schuljahr (01.08.-31.07.) verpflichtend.

 

Es gibt nun Anfragen, wie die Betreuung für die Eltern gelöst werden kann. Es gibt hier verschiedene Möglichkeiten:

 

  1. Die Eltern beantragen einen weiteren Betreuungsbedarf bis zum 29.08.2023 in der Waldpiraten KiTa der Gemeinde Hoisdorf in der entsprechenden Gruppe.

Hier fallen die entsprechend gebuchten monatlichen Elternbeiträge (169,80 €/226,40 € + ggf. Mittagessen) an.

  1. Die Eltern melden Ihre Kinder für die OGS Betreuung am Nachmittag und Ferienbetreuung ab 01.08.2023 an und nutzen nach der Schließzeit ab dem 07.08.2023 die gebuchte Ferienbetreuung. Außerhalb der Ferien findet eine Betreuung in der OGS bis zur Einschulung erst ab dem Mittag statt. 

Hier sind die gebuchten Benutzungsgebühren (ggf. Nachmittagsbetreuung, Ferienbetreuung + ggf. Mittagessen) zu zahlen.

  1. Die Eltern stellen aufgrund der zu beschließenden Ausnahmegenehmigung durch die Gemeinde den Antrag auf Aufnahme in der OGS-Ferienbetreuung für den Zeitraum 07.08. bis 25.08.2023 – ohne eine weitere Ferienbetreuung für das laufende Schuljahr zu nutzen. Für die übrigen Tage im August müssten die Kinder selbst bzw. anderweitig betreut werden. 

Die Gemeindevertretung beschließt für die Betreuungslücke vom 07.08. bis 25.08.2023 eine Ausnahmeregelung und die Gebühren für die Ferienbetreuung (kalkuliert für ein Schuljahr) werden anteilig (Monatsgebühr x 12 Monate / 9 Wochen x 3 Wochen) in Rechnung gestellt. (siehe Anlage) Gleiches gilt für die freiwillige Teilnahme am Mittagessen.

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Finanz. Auswirkung

 Abhängig von der Entscheidung der Gemeinde.

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Anlagen

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