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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/004/0039-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Hoisdorf setzt die monatliche Verpflegungsgebühr der Waldpiraten Kita Hoisdorf ab dem 01.03.2023 wie folgt fest:

Mittagstisch:   105,10 Euro

(oder abweichende Gebühr in Höhe von x Euro bzw. folgendem Kostendeckungsgrad: x %)

Die Beteiligung des KiTa-Beirates ist herbeizuführen; die Stellungnahme muss der Gemeindevertretung Hoisdorf vor dessen Entscheidung vorliegen. Die Entscheidung obliegt jedoch der Gemeindevertretung Hoisdorf, die die Stellungnahme zwar zu berücksichtigen hat, dieser jedoch nicht folgen muss.

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Sachverhalt

Auf die Ursprungsvorlage und die erfolgte Beratung wird inhaltlich verwiesen. Die Zeitanteile, die bei den Wirtschaftskräften für den Kostenträger “Mittagstisch” anfallen, wurden im Zeitraum 28.11.2022-13.01.2023 aufgezeichnet. Die Anteile können verwaltungsseitig inhaltlich nicht geprüft werden, sind aber augenscheinlich plausibel. Für den Mittagstisch werden 55,1 Wochenstunden zugrunde gelegt (in der ursprünglichen Kalkulation wurden 76,25 Wochenstunden angenommen).

Zwischenzeitlich wurden die Preise beim Caterer um 5% angehoben. Auch wurde die Anzahl der Gruppen und Kinder auf die aktuellen Entwicklungen angepasst auf 135 Kinder in 7 Ü3-Gruppen und 1 U3-Gruppe (vorher Planung 155 Kinder – 8 Ü3-Gruppen, 2 U3-Gruppen). Die Kosten verteilen sich somit auf 20 Kinder pro Jahr weniger.

Insgesamt belaufen sich die Aufwendungen, die in Zusammenhang mit der Verpflegung stehen, auf nunmehr prognostiziert ca. 162.000 Euro. Diese Aufwendungen sollten bisher zu 100% auf die Eltern umgelegt werden.

Ausgehend von der geschätzten Durchschnittsbelegung (Fallzahlen) und einem Kostendeckungsgrad von 100 % würde sich eine monatliche Gebühr pro Kind in Höhe von 105,10 Euro ergeben (derzeit 64,00 Euro).

Geringere Festsetzungen als die kalkulierten Gebühren sind möglich; dadurch würde jedoch der Gemeindeanteil an den Verpflegungskosten steigen. So wurde beispielsweise zum Vergleich mit einer Kostendeckung von 80% gerechnet; hier würden die Gebühren monatlich bei 84,10 Euro liegen und der gemeindliche Anteil beliefe sich auf ca. 32.500 Euro. Eine Refinanzierung über SQKM (Kita-Förderung) erfolgt nicht. Zu bedenken ist, dass für die Monate 01-02/2023 durch die Eltern lediglich 64,00 Euro Verpflegungsgebühren gezahlt wurden.

Gem. § 31 Abs. 2 KiTaG ist die Kalkulation der Verpflegungskosten der Elternvertretung und dem Beirat offenzulegen. Eine generelle Offenlegung gilt demnach nicht, daher sind die Anlagen nichtöffentlich, da hieraus Rückschlüsse auf Personalkosten Einzelner gezogen werden könnten.

Die Sitzungsvorlage mit den nichtöffentlichen Anlagen wird zusammen mit der Beschlussempfehlung des FA Hoisdorf v. 14.02.2023 dem Kita-Beirat zur Weiterleitung an die Elternvertretung und die übrigen Beiratsmitglieder zur Verfügung gestellt. Der Beirat gibt eine Stellungnahme ab, die der Gemeindevertretung vor dessen Entscheidung vorliegen muss.

Eine Änderung der Gebühren bedarf einer Satzungsänderung, die separat zur Beratung als Sitzungsvorlage bereitgestellt wird.  

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Finanz. Auswirkung

Abhängig von der Festlegung des Kostendeckungsgrades.

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