Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/009/0014-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl eines stellvertretenden Mitglieds aus der Gemeinde Hoisdorf in den Arbeits- und Finanzausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Kristina Keil
- Aktenzeichen:
- 553.220.9
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Verbandsversammlung Friedhof Siek
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Entscheidung
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10.02.2023
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Sachverhalt
In der konstituierenden Sitzung der Verbandsversammlung am 12.01.2023 wurde Ingrid Knaack als Stellvertreterin von Reinhard Schacht in den Arbeits- und Finanzausschuss gewählt. Diese Wahl ist nicht korrekt und muss wiederholt werden.
Für jedes Ausschussmitglied wählt die Verbandsversammlung gemäß § 8 Abs. 2 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Friedhof Siek und § 12 Abs. 7 GkZ i. V. m. § 46 Abs. 4 GO aus ihrer Mitte einen ortsbezogenen persönlichen Stellvertreter. Für die Gemeinde Hoisdorf wurden Reinhard Schacht und Doreen Horl in die Verbandsversammlung gewählt; Dieter Schippmann ist kraft Gesetzes Mitglied der Verbandsversammlung. Demnach können aus der Mitte der Verbandsversammlung nur Frau Horl oder Herr Schippmann persönlicher Stellvertreter von Herrn Schacht im Arbeits- und Finanzausschuss sein.
Die Wahl der stellvertretenden Ausschussmitglieder erfolgt gemäß § 5 Abs. 6 GkZ nach § 40 Abs. 1 bis 3 GO, wonach das Mitglied der Verbandsversammlung gewählt ist, das die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit findet ein weiterer Wahlgang statt. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los, das der Vorsitzende der Verbandsversammlung zieht. Gewählt wird, wenn niemand widerspricht, durch Handzeichen, sonst durch Stimmzettel.