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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2022/003/0041

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Brunsbek beschließt, dem Brunsbeker Schützenverein eine Zuwendung in Höhe von 2.500 € zu gewähren. Entsprechende Verwendungsnachweise sind bis spätestens 31.03.2024 einzureichen.

Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2023 eingeplant. Die Verwaltung wird gebeten, nach Rechtskraft der Haushaltssatzung der Gemeinde Brunsbek für das Haushaltsjahr 2023, einen entsprechenden Zuwendungsbescheid an den Antragssteller zu fertigen.

 

Alternativ:

Die Gemeinde Brunsbek beschließt, dem Brunsbeker Schützenverein keine Zuwendung für das Haushaltsjahr 2023 zu gewähren, weil …..

 Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Ablehnungsbescheid zu fertigen.

 

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Sachverhalt

Der Brunsbeker Schützenverein und Umgebung e.V. hat am 01.12.2022 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur institutionellen Förderung für Energiekosten bzw. als Mitgliederzuschuss für das Haushaltsjahr 2023 eingereicht. 

Alle erforderlichen Unterlagen für das Antragsverfahren lt. aktueller Rahmenrichtlinie Punkt 6.1.1 sind als Anlagen beigefügt.

Für das Haushaltsjahr 2022 wurde ein Betrag in Höhe von 1.624€  (1.000€ als Energiezuschuss und 624€ als Mitgliederzuschuss) an den Verein als Zuwendung beschlossen und ausgezahlt. 

 

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Finanz. Auswirkung

Haushalt 2023:

Aufwand 2.500€

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